Cyber-Kriminelle wickeln in einem Bunker an der Mosel Drogendelikte, Datenhehlerei und Falschgeldgeschäfte ab. Die Anklage wirft ihnen Beihilfe vor, das Landgericht folgt dem nicht. Nun hat der BGH dazu entschieden.
Cyber-Kriminelle wickeln in einem Bunker an der Mosel Drogendelikte, Datenhehlerei und Falschgeldgeschäfte ab. Die Anklage wirft ihnen Beihilfe vor, das Landgericht folgt dem nicht. Nun hat der BGH dazu entschieden.