Urteil des Bundesgerichtshofs Adoptivkinder haben das Recht auf Auskunft zu ihren leiblichen Eltern

Von dpa | 19.01.2022, 20:17 Uhr

Auch nach einer Adoption muss die leibliche Mutter dem Kind Auskünfte zur Identität des leiblichen Vaters geben. Adoptierte Kinder hätten ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung, entschied der Bundesgerichtshof.

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