Nach dem gewaltsamen Tod eines Kölner Wirts kommt der Täter dauerhaft in die Psychiatrie. Das Kölner Landgericht urteilte am Donnerstag, der 31 Jahre alte Mann sei zum Zeitpunkt der Tat wegen einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen. Der 73 Jahre alte Wirt war im März vergangenen Jahres erstochen in seiner Kneipe entdeckt worden. Das Opfer und der 31-Jährige hatten vor der Tat regelmäßig sexuellen Kontakt. Dafür soll der Wirt dem 31-Jährigen geringfügig Geld gegeben haben, hieß es in der Anklage.