Die Verurteilung eines selbst ernannten „Propheten“ einer niederländischen Religionsgemeinschaft wegen Kindesmissbrauchs zu fünf Jahren Haft ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 30. Dezember 2021 als unbegründet zurückgewiesen, teilte das Landgericht am Donnerstag mit.