
Die Polizei hat am Mittwochmorgen sieben richterliche Durchsuchungsbeschlüsse bei Mitgliedern der Rockergruppe Hells Angels in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen vollstreckt. Der Vorwurf gegen die Rocker laute „Zuwiderhandlungen gegen Verbote nach dem Vereinsgesetz“, erklärten die Ermittler. Mit der Verschärfung dieses Gesetzes im Jahr 2020 war verboten worden, Kutten mit Kennzeichen von verbotenen Rockergruppierungen zu tragen. Die Kennzeichen dürfen auch nicht in leicht abgewandelter Form getragen werden.
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