Wiederholen muss der Kreis Viersen die angefochtene Landratswahl aus dem Jahr 2020 nicht. Dennoch gab es am Oberverwaltungsgericht in Münster klare Worte - amtliche Anzeigen für den Landrat waren ein Fehler.
Wiederholen muss der Kreis Viersen die angefochtene Landratswahl aus dem Jahr 2020 nicht. Dennoch gab es am Oberverwaltungsgericht in Münster klare Worte - amtliche Anzeigen für den Landrat waren ein Fehler.