Im Streit um die Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots in Lützerath hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) eine Beschwerde von Klimaaktivisten abgewiesen. Die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen aus der Vorwoche sei nicht zu beanstanden, teilte das OVG am Montag mit. Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 5 B 14/23)