Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, im Fall der getöteten Luise keine Auskünfte zum Tatgeschehen und Motiv zu geben, stößt auf Kritik. „Über die Motive und das Tatgeschehen auch nach Abschluss des Verfahrens nicht zu informieren, halte ich für nicht tragfähig. Dafür ist die Tat zu spektakulär“, sagte Medienrechtler Prof. Tobias Gostomzyk von der TU Dortmund. „Der Schutz der mutmaßlichen Täterinnen ist zu achten, kann hier aber nicht jegliche Information ausschließen, zumal sie ja bereits gestanden haben.“