Im zweiten Anlauf hat das Landgericht Mönchengladbach einen Vater erneut wegen schwerer Kindesmisshandlung und schwerer Körperverletzung zu 13 Jahren Haft verurteilt. Eine andere Strafkammer des Gerichts bestätigte am Mittwoch das Strafmaß des Urteils von September 2021. Die erneute Verhandlung war angesetzt, weil der Bundesgerichtshof die verschiedenen Misshandlungen als eine Tat auffasste.