
Im Streit um die fristlose Entlassung eines Lehrers wegen Kinderpornografie-Besitz haben sich der Pädagoge und das Bistum Essen auf einen Vergleich verständigt. Demnach wird das Arbeitsverhältnis mit dem 34-Jährigen rückwirkend zum 30. April 2021 aufgelöst, zwei Monatsgehälter werden nachgezahlt.
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