Das Urteil gegen eine Mutter aus Grevenbroich, die ihr Kind verdursten ließ, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision der Staatsanwaltschaft nach Mitteilung vom Freitag zurückgewiesen. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Frau im März 2022 zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Körperverletzung und Aussetzen eines Kindes mit Todesfolge verurteilt.