Der nach zwei tödlich verlaufenen Po-Vergrößerungen verurteilte Düsseldorfer Schönheitschirurg muss ins Gefängnis. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf Anfrage bestätigte, hat der Bundesgerichtshof die Revision des 50-jährigen Arztes abgewiesen und die Haftstrafe des Düsseldorfer Landgerichts von drei Jahren und vier Monaten wegen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt.