Bei der Aufarbeitung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandals kommt das zentral zuständige Landgericht Bonn voran. Am Dienstag verurteilte das Gericht einen früheren Mitarbeiter einer britischen Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung (Aktenzeichen: 29 KLs 5/22). Es ist das fünfte Bonner Urteil gegen Beteiligte des größten Steuerskandals in Deutschland, bei dem der Fiskus durch verschachtelte Aktiengeschäfte um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde.