Die NRW-Landesregierung setzt in ihrer neuen Coronaschutzverordnung die Beschlüsse der Ministerkonferenzen um. Dadurch werden die bereits bis zum 10. Januar geltenden Beschränkungen für Handel und Gastronomie um drei Wochen bis zu
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen Probemonat!
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab, um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in der App „noz News“ stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Sind Sie bereits Abonnent der gedruckten Zeitung?
Kommentar schreiben!