Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Mittwoch ein Urteil gegen einen Göttinger Uni-Professor teilweise aufgehoben. Das Landgericht Göttingen hatte den Mann zuvor zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Es befand den Mann unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig.