Deutschland darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Asylbewerber nicht nach Ungarn abschieben, da ihnen dort eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht.
Deutschland darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg Asylbewerber nicht nach Ungarn abschieben, da ihnen dort eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung droht.