Im milliardenschweren Musterprozess von Investoren zur VW-Dieselaffäre hält das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine umfangreiche Beweisaufnahme für nötig. Angesichts der zu erwartenden zeitintensiven Maßnahme mit offenem Ausgang habe der Senat den Beteiligten empfohlen, Vergleichsgespräche zu prüfen, teilte das Gericht am Mittwochabend mit. In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) wird seit 2018 um Schadenersatz für Investoren gestritten, die nach dem Auffliegen der Diesel-Affäre bei VW Kursverluste in Milliardenhöhe erlitten hatten.