Ein Landkreis darf eine Mitarbeiterin eines Seniorenhauses nicht unter Androhung eines Zwangsgeldes zu einer Corona-Impfung bewegen. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden (Az.: 14 ME 258/22). Damit wiesen die Richter in Lüneburg die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 15 B 1609/22) zurück. Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.
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