Im Fall eines verhungerten Säuglings ist die Mutter am Landgericht Verden freigesprochen worden. „Man konnte den Tötungsversuch nicht nachweisen“, sagte die Sprecherin des Gerichts am Dienstag auf Nachfrage. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen die Frau wegen gemeinschaftlichen Totschlags durch Unterlassen gefordert, die Verteidigung im Plädoyer einen Freispruch. Der Prozess gegen die Frau hatte Ende November begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zuvor hatte der „Weser-Kurier“ berichtet.