Urteil Mann muss nach Tod von Lebensgefährtin in Klinik

Von dpa | 02.03.2023, 13:54 Uhr

Ein 44 Jahre alter Mann ist wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Totschlags an seiner Lebensgefährtin freigesprochen worden. Das Landgericht Aurich wies in seinem Urteil am Donnerstag aber die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann war zuletzt schon wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus untergebracht.

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