In einem Klimaschutz-Prozess gegen Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig den drei von Greenpeace unterstützten Klägern wenig Hoffnung gemacht. Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sei die Klage zwar zulässig, dürfte aber wenig Chancen auf Erfolg haben, machte der Vorsitzende Richter am Dienstag deutlich. In dem Zivilprozess wollen die drei Kläger unter anderem erreichen, dass dem Autobauer der Verkauf von Verbrennungsmotoren ab 2030 untersagt wird.