Nimmt ein Langzeitarbeitsloser eine angebotene Arbeit nicht auf, weil das Jobcenter nötige Hilfen verweigert, gilt dies einem neuen Urteil zufolge nicht als „sozialwidriges Verhalten“. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle am 26. Januar, wie am Montag bekannt wurde. Es sei nicht sozialwidrig, eine Stelle nicht antreten zu können, wenn der Arbeitsort zum Pendeln zu weit entfernt sei und eine neue Wohnung nicht gemietet werden könne, weil das Geld für die Kaution fehle und das Jobcenter die Mietkaution nicht übernehmen wolle.