Ein 57-Jähriger sollte auf einen geistig behinderten Achtjährigen aufpassen. Als er befürchtete, der Junge könnte weglaufen, verpasste er ihm Hundegeschirr und Leine. Dafür stand er jetzt vor Gericht.
Ein 57-Jähriger sollte auf einen geistig behinderten Achtjährigen aufpassen. Als er befürchtete, der Junge könnte weglaufen, verpasste er ihm Hundegeschirr und Leine. Dafür stand er jetzt vor Gericht.