Auch Zwölf- bis 17-Jährige sollten in Niedersachsen längst unter die 2G-Regeln fallen und gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sein, um etwa ins Restaurant zu dürfen. Nun hält das Land aber vorerst doch an den Ausnahmen fest. Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel in Niedersachsen außer Vollzug gesetzt.