Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Hannovers Ex-Oberbürgermeister Stefan Schostok in der Rathausaffäre nicht zugelassen. Der 6. Strafsenat verwarf die Revision, mit der Schostok sich insbesondere gegen die „Beweiswürdigung zum Tatvorsatz“ wandte, wie es in einer Mitteilung am Dienstag aus Karlsruhe hieß. Über die Revision der Staatsanwaltschaft zur Strafzumessung entschied der Senat noch nicht.