Ein Schäfer aus dem Landkreis Harbug darf seine Schafe nicht mit einer Waffe vor möglichen Wolfsangriffen schützen. Der Landwirt hatte gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vom vergangenen Jahr Berufung beantragt - diese lehnte nun das niedersächsische Oberverwaltungsgericht ab. Der Schäfer hat in seinem Antrag nicht ausreichend begründet, warum die vorherige Entscheidung anzuzweifeln sein könnte, wie das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg am Freitag mitteilte. Der Beschluss vom Donnerstag ist nicht anfechtbar. Das Urteil ist damit rechtskräftig.