Schwerverbrecher Reinhard R. ist gefasst. Das ungute Gefühl aber bleibt, denn die Geschehnisse der vergangenen Tage haben das Vertrauen in das Instrument Sicherungsverwahrung grundlegend erschüttert.
Wie konnte es zu der Flucht kommen, der möglicherweise sogar die Vergewaltigung einer 13-Jährigen vorausging? Diese Frage haben die Behörden bisher nicht schlüssig beantworten können. Im Gegenteil: Es drängte sich der Eindruck auf, sie stünden selbst vor einem Rätsel.
War menschliches Versagen die Ursache? Hat der Schwerverbrecher Schwachstellen im System ausgenutzt? So oder so: Die Geschehnisse müssen zügig und lückenlos aufgeklärt, die Ursache gefunden und Konsequenzen gezogen werden. Vertrauen muss wieder hergestellt werden.
Bei aller Emotionalität steht fest: Nach geltendem Gesetz hat jeder Schwerverbrecher in Sicherungsverwahrung einen Anspruch auf Haftlockerung bis hin zum Freigang. Bewährt er sich, hat er sogar das Recht, in die Freiheit und damit in die Gesellschaft zurückzukehren. Genau das unterscheidet den Rechts- von einem Schurkenstaat.
Der Fall Reinhard R. hat in Erinnerung gerufen, dass mit diesem Menschenrecht ein Restrisiko verbunden ist. Ob dieses wirklich so gering wie möglich gehalten wurde, müssen jetzt die Verantwortlichen beantworten.
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