Das Gericht wies nach Mitteilung vom Freitag die Klage mehrerer Betreiber von Kneipen und Bars ab.
Es sei nicht mit Sicherheit festzustellen, ob die Schließzeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr rechtmäßig oder rechtswidrig sei. Die Verfügung gelte aber nur noch bis Sonntag. Ab Montag werde die Gastronomie vollständig geschlossen. Die bis dahin zu befürchtenden Umsatzeinbußen seien gering, das „öffentliche Interesse an einer möglichst schnellen Eindämmung des Infektionsgeschehens“ überwiege (Az: 5 V 2381/20).
In Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag die Sperrstunde und den verbotenen Außer-Haus-Verkauf von Alkohol gekippt.