Im Strafverfahren hatte das Oberlandesgericht Celle Ende August die vom Landgericht Lüneburg verhängte Geldstrafe bestätigt und eine Revision verworfen. Die Lehrerin hatte sich nach Überzeugung der Richter eine Krankschreibung erschlichen, um ihre Tochter im Januar 2016 zu den Dreharbeiten in Australien begleiten zu können. Zuvor hatte die 49 Jahre alte Beamtin einen Antrag auf Sonderurlaub gestellt, der aber abgelehnt wurde. Sie sei wirklich erkrankt gewesen, hatte die Frau wiederholt erklärt. (Weiterlesen: Geldstrafe für Mutter von Nathalie Volk wegen Dschungelcamp-Reise)
Entfernung aus Beamtenverhältnis droht
Der Pädagogin droht bei einer entsprechenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts die endgültige Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wie von der Landesschulbehörde angestrebt. Auch eine Zurückstufung, eine Kürzung der Bezüge, eine Geldbuße oder ein Verweis sind mögliche Sanktionen. Derzeit ist die Beamtin bei halben Bezügen vom Dienst suspendiert. Das Gericht hatte die Entscheidung des Oberlandesgerichts im Strafverfahren abwarten wollen.