Aus unserer Serie zu Kinderrechten: Taschengeld ist keine Pflicht, aber sehr hilfreich.
Tim und Ole sind beste Freunde. Nach der Schule gehen die beiden 11-Jährigen hin und wieder über den Marktplatz, gönnen sich ein Eis oder ein Stück Kuchen. Das können sie frei entscheiden, denn sie verfügen über Taschengeld. Fünf Euro pro Woche geben die Eltern ihnen für die Erfüllung kleiner Wünsche.
Auf ein Taschengeld haben die Kinder keinen Rechtsanspruch, das heißt, Eltern sind nicht dazu verpflichtet. Doch es ist wichtig, damit Kinder früh erste eigene Erfahrungen mit Geld sammeln. Sie lernen so, sich ihr Geld einzuteilen und erkennen, dass manche Wünsche nur durch Sparen zu realisieren sind.
Experten empfehlen Zahlung ab der Einschulung
Erzieher empfehlen die Zahlung ab der Einschulung. Das Taschengeld sollte bis zum 10. Geburtstag wöchentlich ausgezahlt werden, beginnend mit einem Euro pro Woche. Später, wenn die Kinder mehr Verantwortung übernehmen können, erfolgt die Auszahlung monatlich. Eine bestimmte Summe ist nicht vorgeschrieben, die Höhe der Beträge richtet sich immer auch nach der finanziellen Situation der Familie.
Oft schenken die Großeltern oder die Verwandten zu besonderen Anlässen auch noch eine kleine Summe. So hat Tim gelernt, dass Sparen Sinn macht. Während Ole gern seine fünf Euro ausgibt, legt Tim immer Geld zurück. Er will sich ein besonderes Fahrrad kaufen.
Was ein Kind einkaufen darf, ist gesetzlich geregelt
Doch darf er das ganz allein entscheiden? Nein, er muss seine Eltern um Erlaubnis fragen. Denn Kinder unter 18 Jahren sind nicht geschäftsfähig, das bedeutet, dass sie all die Dinge, die vom normalen Taschengeld nicht zu bezahlen sind, auch nicht kaufen dürfen. Das gilt auch für verbotene Sachen, so wie Messer, Feuerwerkskörper oder Zigaretten. Auch alle Geschäfte, die einen Vertrag erfordern, sind ihnen nicht gestattet.
Welche Geschäfte ein Kind mit seinem Ersparten tätigen darf, regelt nämlich der Taschengeldparagraf. Der Paragraf 110 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) legt fest, dass ein Einkauf von einem Kind zwischen sieben und 18 Jahren auch ohne Zustimmung der Eltern rechtswirksam ist, wenn das Kind einen angemessenen Kaufpreis zahlen muss. Also wäre zum Beispiel ein Fahrradeinkauf für den Preis von 450 Euro für Tim nicht rechtens, während er ein Buch im Wert von 20 Euro durchaus erstehen kann.
Übrigens können ältere Kinder ihr Taschengeld auch aufbessern, zum Beispiel, wenn sie beim Nachbarn Rasen mähen oder den Hund ausführen und dafür eine Belohnung erhalten.