Christina G. Christina G. Vor 5 Jahren

Der Mann hat immerhin zwei mal geschossen. Gilt das nicht als Wiederholung? Oder war einfach die Zeitspanne zwischen Abdrücken - neu Laden - nochmal Abdrücken zu lang? Dann ist wohl der Verrückte in Orlando auch nur einfacher Mörder, weil er einfach schnell genug geschossen hat?

Entschuldigung für die Geschmacklosigkeit, aber ab und zu kotzt mich dieses Land und unsere Gesetze wirklich an! Jetzt z.B. Antworten


Jörg-Axel T. Jörg-Axel T. Vor 5 Jahren

Da hilft nur eins, Frau Greiving, auswandern! Und zwar sofort!!!


Volker B. Volker B. Vor 5 Jahren

Ich halte nicht viel von der ständigen Polemik über die angebliche "Kuscheljustiz" in Deutschland, aber in diesem Fall ist man dann doch geneigt, Unverständnis zu äußern.
Ein Luftgewehr ist glücklicherweise eine Waffe, mit der man einen Menschen wohl schwerlich töten kann. Aber durchaus eine Auge zerstören kann. Und der Fall ist ein Beleg dafür, dass auch Jäger, Sprtschützen usw. sich nicht pauschal gegen eine Verschärfung der Waffengesetze positionieren sollten. Auch nicht für vermeintlich harmlose(re) Waffenarten. Antworten


Gerhard S. Gerhard S. Vor 5 Jahren

Die Auslegung der Waffengesetze ist im Bereich der Jäger und Sportschützen eines der schärfsten Gesetze die es überhaupt gibt. Ein Luftgewehr ist eine Waffe laut Waffengesetz und wird in einer entsprechenden Version auch von Sportschützen genutzt. Luftgewehre sind jedoch nach Altersnachweis frei verkäuflich und schon für kleines Geld (die Freizeitversion) zu bekommen. Hier jedoch sofort wieder eine Verschärfung des Waffenrechts zu fordern halte ich für überzogen. Der Kauf einer Waffen ab KK auswärts ist für Sportschützen derzeit schon stark erschwert und setzt viele Gänge zu Behörden und das Erbringen von verschiedenen Nachweisen voraus. Da gehen schnell mal 12 Monate aktives Training ins Land, bevor erst einmal die Voraussetzungen von Seiten des Schützenvereines für die WBK erfüllt sind. Vorher braucht man nicht einmal daran zu denken die WBK zu beantragen.


Michael N. Michael N. Vor 5 Jahren

Wie müssen sich erst die Opfer fühlen, wenn die ihn beim Einkaufen o. ä. treffen. Wie soll ein fünfjähriges Kind so etwas verstehen, dass ein Deutscher frei herumläuft der sie verletzt hat, weil er nicht will das sie in Deutschland lebt.
Aber vielleicht erklärt Herr Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer ihr das dann. Antworten


Christoph L. Christoph L. Vor 5 Jahren

Wiederholungsgefahr nicht gegeben?
Oder warum sieht man sich nach Schüssen auf Menschen nicht genötigt, einen Haftbefehl zu beantragen?
Das würde mich schon interessieren. Antworten


Paul H. Paul H. Vor 5 Jahren

Verzweifelte Fragen!

Staatsanwalt Alexander Retemeyer sagte ZEIT ONLINE, der Mann sei zwar wegen Körperverletzung und Nötigung polizeibekannt. Es sei aber keine Tötungsabsicht nachweisbar und weder von einer Wiederholungsgefahr noch von einer Fluchtgefahr auszugehen.

• Der Mann schießt auf ein Flüchtlingsheim – doch eine Tötungsabsicht ist nicht nachweisbar?

• Der Mann ist zwar wegen Körperverletzung und Nötigung bekannt – doch der Staatsanwalt sieht keinerlei Fluchtgefahr?

• Wenn ein Mann auf einen Flüchtling zielt, wieso kann der Staatsanwalt keine Wiederholungsgefahr erkennen?

• Muss der Mann erst einen Flüchtling treffen und töten, bevor der Staatsanwalt tätig wird?

• Wie soll der Normalbürger noch nachvollziehen, dass ein Mann auf einen Flüchtling schießen darf – ohne gerichtlich s o f o r t (!) belangt zu werden?

• In welcher (Justiz-) Gesellschaft leben wir, wenn ein Justizvertreter offensichtlich meint, erst dann aktiv werden zu müssen, wenn auch ihm nicht mehr entgehen kann (da der Beerdigungsunternehmer schon tätig geworden ist), dass der Schütze keinen Freizeitsport betrieben, sondern einen Menschen erschossen hat?

• Sollte sich herausstellen, dass Herr Retemeyer alles „richtig gemacht“ hat, so darf sich der Staat nicht wundern, wenn immer mehr Bewohner Zweifel hegen, ob der Staat noch seiner originären Aufgabe gerecht wird, einen jeden Bürger vor der Gewalt eines Mitmenschen zu bewahren!

• Die Folge wäre nicht nur ein Anstieg von Staatsverdrossenheit, sondern auch der verstärkte Ruf nach einem politischen System, das von Parteien propagiert wird, die wir in keinem demokratischen Parlament sehen wollen.

Paul Haverkamp, Lingen Antworten