Größere Umbauten muss der Vermieter erlauben
. Berlin (dpa/tmn) - Zwischendecken, eine zusätzliche Dusche oder neues Parkett - die Deutschen werkeln gern in ihren vier Wänden. Doch für solche Um- und Einbauten brauchen Mieter die Zustimmung ihres Vermieters.
Baumaßnahmen muss der Vermieter auch dann zustimmen, wenn es um die behindertengerechte oder barrierefreie Ausgestaltung der Wohnung oder des Hauses geht. Will der Mieter einen Treppenlift einbauen lassen, Türdurchgänge verbreitern, ein behindertengerechtes Bad oder Rollstuhlrampen installieren, dann muss er seinen Vermieter fragen.
Ein neues Türschloss können Mieter aber auch ohne Erlaubnis einbauen. Ebenso dürfen sie ein Hochbett oder eine Einbauküche aufstellen, das Waschbecken oder die Toilette austauschen beziehungsweise eine zusätzliche Steckdose oder einen Türspion einbauen.
Gleichgültig, ob der Mieter mit oder ohne Zustimmung seines Vermieters investiert, er muss damit rechnen, beim Auszug seine Modernisierung wieder rückgängig machen zu müssen. Nach dem Gesetz hat der Vermieter Anspruch auf Rückgabe der Wohnung im ursprünglichen Zustand, zumindest solange nichts Anderes vereinbart ist.
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