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Prozessauftakt: Warf Juri C. die Bombe im VfL-Stadion unter Drogeneinfluss?
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Angeklagter entschuldigt sich

Prozessauftakt: Warf Juri C. die Bombe im VfL-Stadion unter Drogeneinfluss?

hp Osnabrück. 27 Menschen erlitten ein Knalltrauma, neun Personen wurden verwundet. Es gab Verbrennungen, Schockzustände und Hörschäden. „Das hat der Angeklagte billigend in Kauf genommen“, sagte der Staatsanwalt zum Auftakt des Prozesses gegen Juri C. Vor der 10. Großen Strafkammer am Landgericht Osnabrück wird gegen den 24-jährigen Italiener verhandelt, der am 10. September 2011 in der Osnatel-Arena mit einem Sprengsatz 33 Menschen verletzte.

 
 
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Prozessauftakt gegen Juri C.: Der 24-jährige Preußen-Fan gab an, er habe die Bombe bewusst nicht auf Menschen werfen wollen. Foto: Kemme Beim Sprengstoffanschlag in der Osnatel-Arena am 10. September 2011 sind 33 Menschen zum Teil schwer verletzt worden. Darunter auch fünf Kinder. Der 24-jährige Juri C. habe den Knallkörper am 10. September im Osnabrücker Stadion geworfen, sagte er am Donnerstag in der Verhandlung im Landgericht Osnabrück. Den Sprengkörper habe ihm ein Bekannter vor dem Spiel zugesteckt. Am Tag der Tat habe Juri C. seit dem Morgen immer wieder Alkohol und Drogen - Speed sowie Marihuana - zu sich genommen. Er habe keinen Menschen treffen, sondern den Sprengkörper auf das Dach eines ehemaligen Spielertunnels werfen wollen, betonte der Angeklagte. Er sei selber über die Stärke der Detonation erschrocken gewesen. Das Medieninteresse war groß.

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„Ich entschuldige mich bei allen. Ich wusste nicht, dass die Explosion so stark ist. Ich wollte niemanden verletzten.“ Langsam, leise und in gebrochenem Deutsch wiederholt der schmächtige, unauffällige Angeklagte, was er zuvor schon vor dem Haftrichter und später in Briefen an den Richter zum Ausdruck gebracht hat.

Später, als die vier am schwersten verletzten Polizisten die Detonation des Sprengsatzes schildern, ihre Verletzungen beschreiben und ihren Leidensweg in den Wochen danach schildern, hört Juri C. aufmerksam, aber mit stoischer Miene zu. Er versteht bei Weitem nicht alles, doch eine Dolmetscherin ist an seiner Seite.

Sie übersetzt, was der Angeklagte über den Tattag aussagt: Dass er sich mit Freunden am Bahnhof getroffen hat. Dass er Wodka gekauft und mit Eistee gemischt getrunken hat. Dass er für 20 Euro bei einem Dealer Aufputschmittel („Speed“) geschnupft hat. Dass er bis zum Spiel mehrere Marihuana-Joints geraucht hat. Dass ein Kumpel namens Michael ihn gebeten hat, den Sprengsatz ins Stadion zu schmuggeln. Dass er das nach anfänglicher Weigerung getan hat, in seiner Unterhose. Dass er den Sprengsatz gezündet und auf das Dach über dem ehemaligen Spielertunnel geworfen hat. „Osna töten“. Eine SMS mit diesen Worten ist auf seinem Handy gefunden worden.

Doch Juri C. sagt immer wieder, er habe niemanden verletzen wollen und den Sprengkörper, groß wie eine Cola-Dose, ganz bewusst auf das Dach geworfen. Aus dem dichten Gedränge einer Fankurve? Aus etwa 20 Metern Entfernung? Voll mit Wodka, Speed und Gras? „Ich war schon als Kind ein guter Werfer, habe jeden Wettbewerb gewonnen.“

Das ist die erste, vielleicht die schwächste Säule, auf der die Verteidigung von Rechtsanwalt Thomas Klein steht: Dass Juri C. ein guter Werfer ist. Die zweite ist nicht überraschend angesichts des „Gift-Cocktails“ (Klein), den Juri C. intus gehabt haben will: Ein Gutachten soll belegen, dass der der Angeklagte in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, als er den Sprengsatz warf.

Die dritte Säule ist eine Überraschung, und der Anwalt schmückt sie mit einem Beweisantrag: Ein italienischer Fanforscher aus Bologna soll vorgeladen werden und über die „Fankultur“ in Italien informieren. Der Experte soll aufzeigen, dass das Abfeuern von Böllern und Pyrotechnik im Calcio – und speziell in Neapel, der Heimat von Juri C. – zwar auch verboten sind, aber oft geduldet und nicht annähernd so scharf verfolgt werden wie in Deutschland. Somit sei Juri C. eine andere Fankultur gewohnt; seine in der Heimat erworbenen Einstellungen hätten quasi fortgewirkt. Dabei berief sich Klein auf das Urteil des Bundesgerichtshofes in Zusammenhang mit einem „Ehrenmord“-Prozess.

Ob das Gericht strafmildernde Umstände erkennt, wird die spannende Frage der Verhandlung sein.

Wenig bis nichts sagten die Zeugen aus der Münsteraner Ultra-Szene. Der ehemalige Boss der inzwischen aufgelösten „Curva Monasteria“ machte – wohl auch wegen eines in Münster gegen ihn laufenden Verfahrens – von seinem Recht auf Auskunftsverweigerung Gebrauch. Ein Zeuge ließ sich mit einem ärztlichen Attest entschuldigen; er wird wegen einer „akuten depressiven Episode“ vorerst nicht zur Verfügung stehen. Ein anderer Zeuge sagte, dass Juri C. „gut drauf war, euphorisch“, und bestätigte: „Er hat den Sprengsatz geworfen.“ Der nächste Ultra sagte aus, konnte sich aber kaum erinnern: „Ich hatte für meine Verhältnisse viel getrunken.“

Einen großen Auftritt hatte das Dutzend Ultras, als der Richter den ersten Verhandlungstag schloss. Alle traten vor zum Tisch, an dem ihr Kumpel Juri C saß. Erst streckten sie dem wachsamen Justizbeamten ihre Handflächen entgegen, um zu zeigen, dass sie keine heimliche Übergabe von irgendwas planten. Dann umarmten sie den Angeklagten, Küsschen rechts, Küsschen links.

Es war nicht die erste Solidaritätsadresse mit dem Mann, der 33 Menschen mit einem Sprengsatz verletzt hat. Eine Ultra-Gruppe hatte unlängst das Justizgebäude aufgesucht, in dem Juri C. seit dem 16. September in Untersuchungshaft sitzt, und ihm auf einem Spruchband Mut gemacht.

Als sie sich jetzt von ihrem Freund verabschiedeten, gehörte ihnen viel Aufmerksamkeit. Gegenüber standen Walter Sollmann, Detlef Silz, Torsten Heider und Rudi Lange. Für die vier Polizisten, die von dem Sprengsatz verwundet wurden und die immer noch vom Tinnitus-Pfeifen im Ohr gequält werden, interessierte sich niemand mehr so recht.


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  Leserkommentare

 
Peter K., Sonntag, Februar 26 um 20:33 Uhr Sebastian H Vielen Dank nochmal für die Informationen. Sehr interessant und man ist wieder etwas schlauer. Glaube auch es verstanden zu haben. ;-) Nur scheint es nun am jeweiligen Richter zu liegen, wie er den Rauschzustand bewertet. Außerdem steht ja auch noch die Frage im Raum, wie beurteilt werden soll, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat wirklich unter Drogen stand. Letztlich gibt es dazu ja nur seine Aussage. Er wurde ja erst Tage später verhaftet, s. d. dies weder ärztlich bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte.

 
Sebastian H., Sonntag, Februar 26 um 19:12 Uhr Peter K Sie können das natürlich so sehen, es klingt vielleicht auch widersprüchlich, es ist nur eben so, dass es juristisch gesehen keine Strafmilderung ist (die erfolgt nämlich im Rahmen der Strafzumessung), es ist, wie sie richtig erkennen, einfach ein "milderer" Straftatbestand. (Klingt ein wenig kleinlich, das stimmt, ist nur leider so! :)
Aber, eventuell kommt man ja auch um die Bestrafung wegen Vollrausches herum und kann doch wegen des "im Rausch" begangenen Tatbestandes bestrafen: Ich habe das in meinem Kommentar am Freitag schon einmal angesprochen: Hat sich der Täter in einen "Rauschzustand" versetzt, entweder vorsätzlich - um dann später -schuldlos- eine Tat begehen zu können, oder fahrlässig -dann hätte Täter zumindest voraussehen können oder müssen, dass er im "berauschten" Zustand eine Tat begeht- dann kann der Täter auch bestraft werden. Das klingt recht kompliziert und ist es auch ein wenig: Es bestehen auch verschiedene Theorien dazu und umstritten ist das ganze natürlich auch noch, aber es wird trotzdem von der Rechtsprechung (meiner Meinung nach auch zu recht) so gemacht: Man verlagert gewissermaßen den Beginn der tatbestandlichen Handlung (also zum Beispiel eine im Rauschzustand begangene Körperverletzung) nach vorne. Das heißt, die Tat beginnt gerade nicht erst mit der Körperverletzungshandlung, z.B. dem Stich mit dem Messer, sondern schon mit dem Sich-Betrinken, oder dem Drogen-Einnehmen o.ä. Dann hätte der Täter sozusagen zur Tat angesetzt, als er sich z.B. betrank und es kommt nicht mehr darauf an, dass er später schuldunfähig war, denn das hätte er ja eben vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt.
Das ganze ist wirklich nicht gerade unkompliziert und -noch einmal- auch nicht unumstritten, es gibt hier verschiedene Meinungen: Z.T. hält man es auch für verfassungswidrig, weil gewissermaßen der Zeitpunkt der Tat und der Zeitpunkt der Schuld durch die "Vorverlagerung" auseinander fallen und das zumindest fragwürdig ist, weil laut Grundgesetz die Strafbarkeit vor der Begehung der Tat gesetzlich bestimmt sein muss.
So, das war kompliziert, aber ich glaube, wenn man versucht ein bisschen durchzusteigen, dann kann man vielleicht auch die Problematik nachvollziehen. Aber nochmal: Es ist nicht etwa so, dass derjenige, der sich berauscht und dann eine Tat begeht sich auf der sicheren Seite fühlen kann und sagen kann: Ich war ja schuldlos! Gerade das soll ja durch die von mir beschriebene komplizierte Rechtsfigur verhindert werden. Zumindest gewohnheitsrechtlich ist sie anerkannt.
Und es kann ja auch eigentlich nicht angehen, dass ein Täter bewusst einen Strafbarkeitsmangel bei sich selbst auslöst und sich dann hinterher zu seinen Gunsten darauf berufen kann!
Ich hoffe, dass ich das ganze etwas verständlich machen konnte, bestimmt könnten Andere es auch noch besser und fundierter erklären, aber wie gesagt: Es ist tatsächlich kompliziert! Und nach Möglichkeit will man eben auch nicht wegen Vollrausch bestrafen, das ist aber ein "Notnagel", wenn sozusagen nichts anderes möglich ist!

 
Albert B., Sonntag, Februar 26 um 13:34 Uhr Ich glaube es nicht! Da kann man den letzten Glauben am Rechtsstaat verlieren.
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