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Sprengstoff-Anschlag im Fußball-Stadion - Prozess beginnt Donnerstag in Osnabrück
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Sprengstoff-Anschlag im Fußball-Stadion - Prozess beginnt Donnerstag in OsnabrückSprengstoff-Anschlag im Fußball-Stadion - Prozess beginnt Donnerstag in Osnabrück
Osnabrück. Wie lange muss der 24-Jährige ins Gefängnis, der am 10. September 2011 in der Osnatel-Arena mit einem Sprengsatz 33 Menschen verletzte? Am Donnerstag beginnt in Saal 272 am Landgericht Osnabrück vor der 10. Großen Strafkammer der Prozess gegen den aus Münster stammenden Juri C. Die wichtigsten Fakten zu dem Prozess, der bundesweites Medieninteresse auslöst.
Die Tat: Aus dem Gästeblock der Westtribüne wurde unmittelbar vor Beginn des Drittligaspiels zwischen dem VfL Osnabrück und Preußen Münster etwa 20 Meter entfernt vom ehemaligen Spielertunnel, der die Tribüne teilt, ein Sprengsatz gezündet und geworfen. Der Sprengkörper, etwa so groß wie eine Cola-Dose, landete auf dem Dach des Tunnels und fiel durch einen Schlitz zu Boden. Dort wurden 33 Menschen verletzt, darunter fünf Kinder, die auf der anderen Seite des Zauns zum Osnabrücker Teil der Westkurve standen, und 17 Polizeibeamte. Vier der Polizisten, die schwer verletzt wurden, leiden noch heute unter den Folgen der Explosion; ein Beamter wird dauerhaft ein Hörgerät tragen müssen. Ein weiterer Beamter erlitt bei dem Versuch, den Sprengkörper mit dem Fuß aus dem Gefahrenbereich zu kicken, schwere Verwundungen an den Beinen und am Bauch.
Der Angeklagte: Sieben Tage danach wurde der 24-Jährige in Münster verhaftet. Über Videoaufnahmen aus der Kurve gab die zwölfköpfige Ermittlungskommission (darunter zwei szenekundige Beamte aus Münster) dem mutmaßlichen Täter zunächst ein Gesicht und dann eine Personen-Identität. Der Mann stammt aus Italien, lebt seit 2009 in Münster und gehörte dort der inzwischen aufgelösten Ultra-Vereinigung „Curva Monasteria“ an. Er ist in Deutschland nicht vorbestraft und bisher nicht als Fußball-Gewalttäter in Erscheinung getreten. Seit der Festnahme sitzt er in Untersuchungshaft, sein Bemühen um Freilassung gegen Kaution wurde wegen Fluchtgefahr abgelehnt. Sein Anwalt ist Thomas Klein aus Osnabrück.
Das Geständnis: Der Angeklagte hat zugegeben, den Sprengsatz geworfen zu haben. Er beteuert allerdings, dass es nicht in seiner Absicht lag, Menschen zu verletzen. Nach seiner Darstellung wollte er den Sprengkörper auf das Dach des Tunnels werfen und nicht in die Zuschauer, um niemanden zu verletzen. Die Explosion sollte offenbar punktgenau beim Einlaufen der Mannschaften eine Art symbolisches Unterstützungssignal für den SC Preußen sein. Nach Aussage seines Anwalts hat sich der Angeklagte in mehreren Briefen an Richter Dr. Dieter Temming für sein Verhalten entschuldigt und will das auch bei den Verletzten tun.
Beweise und Zeugen: Mit Videoaufnahmen – auch aus dem Münsteraner Fanblock – und Hunderten von Fotos rekonstruierten die Ermittler das Geschehen. Der Sprengsatz wurde von dem Angeklagten selbst ins Stadion geschmuggelt; vermutlich im Schritt. Bei einer Durchsuchung durch den Ordnungsdienst wurde der Sprengsatz nicht entdeckt. Ermittelt wurde ein inzwischen 17-jähriger Münsteraner, der den Sprengsatz via Internet gekauft und dann an den Angeklagten weitergegeben haben soll. Als Zeugen sagen die meisten der Geschädigten aus, von denen neun als Nebenkläger auftreten. Auch die fünf verletzten Kinder – im Alter von acht bis 13 Jahren – werden gehört, allerdings nur vom Richter befragt. Weitere Zeugen stehen auf der Liste.
Die Anklage: Staatsanwalt Dr. Philip Brauch klagt den 24-Jährigen an wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und gefährlicher Körperverletzung. Durch die Druckwelle der Explosion, umherfliegende Partikel und den lauten Knall (gemessen wurden bei einer Rekonstruktion 185 Dezibel direkt neben dem Sprengsatz; ab 120 Dezibel muss mit Hörschäden gerechnet werden) wurden 33 Menschen verletzt, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.
Der Prozess: Am Donnerstag steht am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht die Verlesung der Anklageschrift im Mittelpunkt. Gehört wird zudem der Angeklagte; geladen sind fünf Zeugen und ein Dolmetscher. Weil alle Verletzten als Zeugen vernommen werden müssen, sind sechs weitere Verhandlungstermine (28. und 29. Februar, 6., 7., 13. und 14. März) angesetzt worden.
Das Strafmaß: Wegen der öffentlichen Bedeutung findet der Prozess vor dem Landgericht statt. Vor dem Amtsgericht wäre das Strafmaß zudem auf vier Jahre begrenzt gewesen. Das mögliche Strafmaß liegt zwischen zwei und 15 Jahren, eine Aussetzung auf Bewährung gilt als ausgeschlossen. Zur Schlüsselfrage könnte werden, ob der Angeklagte glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich gezielt auf das Tunneldach geworfen hat. Wenn das Gericht zu der Auffassung kommen sollte, dass es ein ungezielter Wurf war, der ebenso in der Zuschauermenge – diesseits oder jenseits des Tunnels – hätte landen können, wirkt sich das wahrscheinlich strafverschärfend aus. Wäre der Sprengsatz in der dicht gedrängten Zuschauermenge explodiert, wären die Folgen katastrophal gewesen: Der von den Ermittlern als „hochbrisant und extrem gefährlich“ (Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dr. Alexander Retemeyer) eingestufte Sprengstoff hätte schwerste Verletzungen verursacht; Todesopfer wären denkbar gewesen, eine Massenpanik mit unabsehbaren Folgen hätte nicht verhindert werden können. Spekulationen über das Strafmaß sind zu diesem Zeitpunkt nicht unproblematisch, doch sagen darf man: Möglicherweise wird in Osnabrück die höchste in Deutschland verhängte Strafe für einen Fußball-Gewalttäter ausgesprochen, seit die Hooligans von Lens für den versuchten Totschlag an dem französischen Gendarmen Daniel Nivel bei der WM 1998 Haftstrafen bis zu zehn Jahren bekamen.
Die Verhandlung vor der 10. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück beginnt am Donnerstag um 9.15 Uhr in Saal 272. Zugang haben außer akkreditierten Berichterstattern auch Zuschauer, allerdings nur mit einer Eintrittskarte. Die wenigen Einlasskarten gibt es ab 8 Uhr bei der Wachtmeisterei im Eingangsbereich.
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Hier wurde durch den Täter dann der Umstand ausgenutzt, dass zumeist aufgrund von Schamgefühl und zeitlichen Druck ein Abtasten des Intimbereichs wahrscheinlich nicht immer so durchgeführt wird/wurde, wie es hätte sein müssen.
Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass dieser Böller im Schritt so platziert wurde, dass er von außen weder als Vorfreude aufs Spiel noch als das Ergebnis eines schwachen Schließmuskels angesehen werden kann.
Allein durch diese konkreten Vorbereitungshandlungen, gepaart mit der Erkenntnis über die sog. "Polenböller" (wem das nichts sagt, schaut mal bei youtube nach unter dem Begriff Polenböller), zeigt doch, welche (kriminelle) Energie im Vorfeld zur Vorbereitung aufgebracht wurde, um die Tat als solche dann umzusetzen.
Ich hoffe auf ein hartes gerechtes abschreckendes Urteil!
Mag sein das meine Ansicht zu eingleisig erscheint - aber ich habe bei meinem 1.Stadionbesuch im Juni 1979 HSV vs. Bayern erlebt, wozu die Menschen fähig sind...purer Hass. Das hat sich seitdem bei mir eingebrannt. Ich war 7 Jahre alt und musste mit ansehen, wie Hubschrauber im Stadion gelandet sind weil die bescheuerten "HHer Löwen" und andere Idioten meinten, den Zaun und die Leute niederzutrampeln.
Von daher meine Einstellung zur "Null-Toleranz".