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Viertes Verfahren: Pechstein geht in Revision
Berlin. Die gesperrte Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein lässt nicht locker. Ihre Anwälte reichten eine Revisions-Schrift beim Schweizer Bundesgericht ein. Ihr Ziel: Die Sperre aufzuheben und die Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS wieder zu eröffnen.
Möglich ist ein solches Revisionsverfahren jedoch nur, wenn die wegen erhöhter Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Athletin Beweismittel vorlegen kann, die ihr zum Zeitpunkt des CAS-Verfahrens am 25. November 2009 noch nicht zur Verfügung standen. «Im Fall Pechstein ist dies eine neue Messmethodik, die erst im Zuge technischer Weiterentwicklungen im Einsatz ist», erklärte Bergmann. Ihrem Antrag auf das Revisionsverfahren sind sechs medizinische Gutachten von Hämatologen aus Deutschland der Schweiz und den Niederlanden anhängig, die den Nachweis einer vorhandenen Blutanomalie bei Pechstein führen sollen. «Ich bin sicher, dass ich früher oder später voll umfänglich rehabilitiert zu werden», sagte Pechstein optimistisch.
Bisher hat es aber bis auf eine Ausnahme im italienischen Profi-Fußball noch nie eine Neu-Auflage einer CAS-Verhandlung gegeben. Im betreffenden Fall hatte der CAS ausgesprochene Ein-Jahres-Sperren gegen die italienischen Profis Daniele Mannini und Davide Possanzini aufgehoben und den Fall neu verhandelt. Beide waren wegen verspäteten Erscheinens zu einem Dopingtest am 7. Februar 2007 gesperrt worden. Bei Nachkontrollen waren ihre Testergebnisse negativ.
Noch nie vor Pechstein war jedoch ein Sportler auf Grundlage des indirekten Beweises nur aufgrund eines erhöhten Blutwertes gesperrt worden. Nach ihrem Diszplinar-Verfahren vor dem Eislauf- Weltverband ISU am 30. Juni 2009, der Berufungs-Verhandlung vor dem CAS am 25. November und ihrer Beschwerde vor dem Schweizer Bundesgericht ist es nun das vierte juristische Verfahren, in das sich Pechstein begibt. Der Richterspruch der ISU steht nach Aussage von Wissenschaftlern und seit 1. Dezember 2009 auch auf Grundlage der neuen WADA-Richtlinien insofern auf wackligen Füßen, weil allein die erhöhten Retikulozyten - eine Vorstufe der roten Blutkörperchen - nicht als EPO-Beweis dienen können.
Wie am Wochenende im Zuge der Ermittlungen zur Feststellung von Hintermännern bekanntgeworden war, sind in den vergangenen Monaten mehrere Athleten, darunter Heike Hartmann aus Inzell und Bente Kraus aus Berlin auch zwei Deutsche, mit erhöhten Retikulozyten getestet worden. Gegen sie war aber im Gegensatz zu Pechstein kein Doping-Verfahren eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit den aus Sicht von Verbands-Präsident Gerd Heinze in die Öffentlichkeit lancierten Namen war Kritik an den Ermittlern laut geworden. Ein Sprecher des Bundeskriminalamtes BKA wollte dazu nicht Stellung nehmen. «Das kommentieren wir nicht», erklärte er der dpa. Mehr Sport
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