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Geeste: Führte ungewöhnlich lange Arbeitszeit zu dem tödlichen Unfall?
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Quelle: Meppener Tagespost 23. Juni 2005 00:00 Uhr


Geeste: Führte ungewöhnlich lange Arbeitszeit zu dem tödlichen Unfall?

Der tödliche Verkehrsunfall mit einem Müllsammelfahrzeug im Geester Ortsteil Osterbrock wird ein Nachspiel haben. Das teilte gestern die Staatsanwaltschaft Osnabrück mit.

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Am 2. April gegen 9.15 Uhr war der 28-Tonnen-Lkw auf der Landesstraße 67 zwischen Osterbrock und Bramhar aus ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn geraten. Nach Erkenntnis der Ermittler vor Ort streifte der Transporter fünf Bäume, bevor er mit total zertrümmertem Führerhaus vor einer weiteren Baumgruppe zum Stehen kam. Das Tragische: Der 26-jährige Fahrer aus Heede wurde aus dem Führerhaus geschleudert und geriet unter das Fahrzeug. Er starb noch am Unfallort.

Wie gestern seitens der Staatsanwaltschaft verlautete, war der Fahrer nicht angeschnallt. Bei dem Müllsammelfahrzeug befand sich der Fahrersitz auf der rechten Seite. Von hier steuerte der 26-Jährige allein eine Kranvorrichtung, die bei Transportern dieses Typs die Mülltonnen am Straßenrand aufnimmt und den Müll in das Fahrzeug lädt.

Nach Angaben der Osnabrücker Behörde wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen fahrlässiger Tötung gegen die Verantwortlichen des Entsorgungsbetriebes eingeleitet. Das Unternehmen aus dem Wangerland hatte erst zum Jahresanfang wegen seines günstigeren Angebotes den Zuschlag für die Müllabfuhr in weiten Teilen des Emslandes erhalten.

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, haben die Ermittlungen ergeben, '"'dass ein technischer Fehler den Unfall nicht verursacht haben konnte. Auswertungen der Tachoscheiben zeigten aber eine ungewöhnlich lange Arbeitszeit des Fahrers, so dass ein Sekundenschlaf wahrscheinliche Unfallursache war.'"'

Gestern wurden die Betriebsstätten des Entsorgungsbetriebes sowohl in Wiefels (Wangerland) als auch in Lathen von der Polizei durchsucht. Gleichzeitig sei die Exhuminierung und Obduzierung der Leiche des Fahrers durch die Rechtsmedizin in Oldenburg erfolgt.

Erste Vernehmungen der Fahrer und Auswertungen der Geschäftsunterlagen hätten überlange Arbeitszeiten ergeben, teilt die Staatsanwaltschaft mit. '"'Viele Arbeiter haben offenbar 13 Stunden am Tag die Fahrzeuge gesteuert, einige 17 bis 18 Stunden'"', heißt es in einer Pressemitteilung vom Nachmittag. Der getötete Fahrer selbst habe am Vortag 15 Stunden bis 22 Uhr gearbeitet und dann am nächsten Tag bereits um 3.56 Uhr die Arbeit nach kurzem Schlaf wieder aufgenommen. Die als Zeugen vernommenen Arbeitnehmer hätten angegeben, im April 2005 habe eine Betriebsversammlung stattgefunden. Dort sei ihnen - so die Staatsanwaltschaft weiter - gesagt worden, das Unternehmen habe den langjährigen Vorbetreiber der Müllabfuhr um 30 Prozent bei der Auftragsvergabe unterboten. Diese 30 Prozent müssten eingespart werden, '"'unter anderem durch überlange Arbeitszeiten'"'. Bedenken wegen der Lenkzeitüberschreitung seien von Seiten der Geschäftsleitung mit dem Hinweis zerstreut worden, Müll-Lkw würden von der Polizei nicht kontrolliert.

Neben dem Tatverdacht der fahrlässigen Tötung bestehe der Verdacht eines '"'beharrlichen Verstoßes gegen die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten'"', einer Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht sei.

Der Landkreis Emsland erklärte am Nachmittag gegenüber unserer Zeitung, der Auftrag für die Hausmüllabfuhr im nördlichen und mittleren Kreisgebiet an die Firma GMA, Wangerland, sei nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben worden. Dies sei '"'erst geschehen, nachdem die Vergabe an den Entsorgungsfachbetrieb auf Antrag eines Mitbewerbers von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg als rechtmäßig geprüft worden war'"'. In dem Vertrag sei die Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Vorschriften festgelegt. Darunter fielen auch die Vorschriften zur Arbeitszeitregelung. Außerdem habe der Unternehmer erklärt, dass er den Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer des privaten Verkehrsgewerbes in Niedersachsen einhalte. Die Firma sei gestern unverzüglich zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Parallel sei der Rechtsanwalt, der den Landkreis bei der Vergabe beraten habe, gebeten worden, mögliche vertragsrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Die Geschäftsführung der GMA in Wiefels (Wangerland) war am frühen Abend auf Anfrage unserer Zeitung nicht zu erreichen.

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