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Gutachter: Unausgelastete Kläranlagen Grund für Lottes hohe Gebühren – Aber: Gute Gründe für ihren Bau
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Gutachter: Unausgelastete Kläranlagen Grund für Lottes hohe Gebühren – Aber: Gute Gründe für ihren Bau
Gutachter: Unausgelastete Kläranlagen Grund für Lottes hohe Gebühren – Aber: Gute Gründe für ihren Bau
Lotte. Der Abwasserbetrieb der Gemeinde Lotte arbeitet hervorragend. Dafür, dass die Abwassergebühren vergleichsweise hoch sind, ist er nicht verantwortlich zu machen. Das ist der Tenor eines Gutachtens, das am Donnerstagabend im Betriebsausschuss des Rates vorgestellt und diskutiert wurde.
Nicht zuletzt ein ausführlicher Vergleich der Abwassergebühren im Verbreitungsgebiet der Neuen OZ hatte die CDU veranlasst, ein Gutachten zur Kostenstruktur zu fordern. Dem war der Ausschuss im Juni gefolgt. Denn Lotte hatte in dem Regionalvergleich die rote Laterne inne. Die von der Verwaltung damals vorgeschlagene Gebührenanhebung von 3,40 auf 3,63 Euro war deshalb zurückgestellt worden.
Den kaufmännischen ersten Teil des Gutachtens trug Wirtschaftsprüfer Mirko Grethen vor. Zwar stellte er als Manko fest, dass der Anlagenbestand bei der Gründung des Betriebes um rund fünf Millionen Euro zu niedrig angesetzt worden sei. Konsequenzen für die Gebühren hätte das aber nur, wenn die Verzinsung des von der Gemeinde eingebrachten Kapitals entsprechend angepasst würde. Dann, so Grethen, würde die Gebühr um „bürgerfeindliche“ 34 Cent steigen. Realistischer sei es, den Zinssatz von heute 5 auf 3,7 Prozent zu senken, was gebührenneutral bliebe.
Der heutigen Betriebsleitung aus Astrid Hickmann und Jörg Risse bescheinigte der Finanzexperte ein einwandfreies Management. Den Fehler in der Eröffnungsbilanz habe sie nicht zu vertreten. Daher könne er auch nicht mit wirklichen Einsparungsvorschlägen aufwarten, höchstens mit Kostenverlagerungen. Sein Schluss an die Politik: „Da ist für Sie keine Musik drin.“
Ähnlich startete anschließend Diplom-Ingenieurin Elisabeth Wittig bei ihrem technischen Part des Gutachtens: Die Anlagen befänden sich in einem bemerkenswert gut gepflegten Zustand; insbesondere Wersen stehe energetisch sehr gut da, Personaleinsatz und Kostenstruktur passten prima. Ihr angeblich frustrierter Tenor: „Egal, was ich hier betrachte, es gibt letztlich nichts, was die Gebühr senken würde.“
Spätestens an dieser Stelle ließ die SPD, die dem Gutachterauftrag von Anfang an mit Skepsis begegnet war, Zweifel durchblicken, ob die mehr als 20000 Euro für das Gutachten sinnvoll investiert seien. Doch diese Zweifel dürfte Elisabeth Wittig mit einem furiosen Finale zerstreut haben. Nach der Feststellung, dass ein Vergleich zwischen den nackten Gebührenbeträgen häufig einen Vergleich von Äpfeln mit Birnen darstelle, wandte sie sich der Kernfrage zu: Warum ist die Lotter Gebühr so hoch?
Beide Kläranlagen liefen deutlich in Unterlast. In Wersen werde bestenfalls die Hälfte der Ausbaugröße von 17000 Einwohnerrichtwerten (EW) genutzt, in Alt-Lotte (11300 EW) sei die Auslastung noch schlechter. Das sei zwar unwirtschaftlich, aber nicht kurzfristig zu ändern, da die Anlagen nun einmal existierten. Bei einer Schließung müsse die Anlage sofort abgeschrieben werden, was aber nicht über die Gebühren ausgeglichen werden dürfe. Folge: Der Abwasserbetrieb wäre sofort pleite.
Die Schuldfrage beantwortete Wittig vorsichtig: „Ich gehe davon aus, dass Ihre Vorgänger 1998 gute Gründe hatten, die zweite Anlage zu bauen.“ Wie SPD-Fraktionschef Thomas Giebel sogleich ergänzte, gab es die tatsächlich: Ein interkommunales Industriegebiet mit Osnabrück war damals zwischen Atter und Lotte geplant und sollte dort entsorgen.
Die Gutachterin empfahl Rat und Verwaltung, nun in aller Ruhe Lösungsmöglichkeiten auszuloten. Kooperationen mit Nachbarn seien möglich. Bedenkenswerte Anregungen enthält zudem eine Maßnahmenliste zum Betrieb und seinen Anlagen am Ende des Gutachtens, die bereits Vor- und Nachteile abwägt. Die Gebühr von 3,40 Euro schrieb der Ausschuss als Schlusspunkt bis zum Jahresende fort.
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13.05.2013

Wer bei solch viel zu hohen Gebühren nicht überlegt, ob nicht eine Anlage geschlossen werden kann/muss, handelt nicht zum Wohle der Bürger.
Auch wenn die eine Anlage sofort abgeschrieben werden müsste, würden die Personal- und Energiekosten der zweiten (unnötigen) Anlage eingespart.