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Osnabrücker Steakhaus Maredo darf Betriebsrätin feuern
Osnabrück. Das Osnabrücker Restaurant der bundesweiten Steakhaus-Kette Maredo darf seine Betriebsratsvorsitzende entlassen. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat jetzt in einem Beschlussverfahren einer möglichen Kündigung zugestimmt.
Das Steakhaus beschuldigt die Frau, trotz einer Krankschreibung Nebentätigkeiten ausgeübt zu haben. Der Arbeitgeber spricht von „grober Pflichtverletzung“. Die Betriebsrätin bestreitet die Vorwürfe nicht vollends. Sie hat bei Maredo einen Teilzeitjob. Mit zwei Nebentätigkeiten – in einem Supermarkt und in einer Gaststätte – bessert sie ihr Einkommen auf. Darüber war die Restaurantleitung offenbar informiert. In der Zeit ihrer Krankschreibung hat sie ihre Nebentätigkeiten weiterhin ausgeübt. Zu ihrer Verteidigung führt die Frau allerdings an, dass sie ihr Arzt nur für den Job im Steakhaus arbeitsunfähig geschrieben hatte.
Zum Hintergrund: Nach Angaben der Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) ist in der Osnabrücker Maredo-Niederlassung 2010 erstmals ein dreiköpfiger Betriebsrat gewählt worden. Der Verdacht liege nahe, heißt es in einer NGG-Mitteilung, dass systematisch Druck auf Betriebsrat und Belegschaft ausgeübt worden sei. „Schon die gesetzliche Übernahme von Fortbildungskosten für die frisch gewählten Osnabrücker Betriebsrätinnen musste vor dem Arbeitsgericht erstritten werden.“ Und weiter: Die Betriebsratsvorsitzende „ist auch in ihrer Freizeit und in ihrem privatem Umfeld von Kollegen aufgesucht und auch von diesen unter Druck gesetzt worden, sie möge ihr Amt niederlegen, damit in den Betrieb wieder Ruhe einkehre“. Laut NGG konnte die Frau „den ständigen Angriffen gesundheitlich nicht mehr standhalten“. Eine von der Steakhaus-Kette beauftragte Beraterfirma hat die Vorwürfe als „gänzlich frei erfunden“ zurückgewiesen.
Arzt darf nicht aussagen
Am zweiten Verhandlungstag des Beschlussverfahrens, in dem über Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgeber entschieden wird, sollte nun der behandelnde Arzt als Zeuge vernommen werden. Der Mediziner war durchaus zu einer Aussage bereit, falls ihn die Patientin von der Schweigepflicht entbinden würde.
Der Anwalt der Betriebsrätin wollte die Befreiung von der Schweigepflicht aber „nicht pauschal“ erteilen: „Wir wollen von Frage zu Frage entscheiden.“ Die Vorsitzende Richterin lehnte ab. So durfte der Arzt den Zeugenstand wieder verlassen.
Einem Betriebsratsmitglied zu kündigen ist nicht so einfach. Strebt ein Unternehmen eine Entlassung an, benötigt es nämlich die Zustimmung des Betriebsrats. Diese Klausel dient dem Schutz der Arbeitnehmervertreter. Ein Arbeitgeber kann sich allerdings per Verfahren von einem Arbeitsgericht die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung ersetzen lassen. So ist es in diesem Fall geschehen. Das Arbeitsgericht hat jetzt den Weg frei gemacht für die mögliche Kündigung der Betriebsrätin.
Der Sprecher des Arbeitsgerichts, Richter Thomas Schrader, sagte dazu auf Anfrage der Neuen OZ: In dem Beschlussverfahren musste das Gericht von Amts wegen den Verdacht aufklären, ob eine „schwerwiegende Pflichtverletzung und die Erschleichung einer Arbeitsunfähigkeit“ vorliegen. „Da der Arzt von der Schweigepflicht nicht entbunden wurde, hatte das Gericht keine Möglichkeit zur Aufklärung gehabt“, sagte Schrader. Der Verdacht habe sich so erhärtet. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Betriebsrätin kann gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen, also eine nächste Instanz bemühen.
Das Frankfurter Arbeitsgericht beschäftigt sich derzeit in einer Serie von Prozessen ebenfalls mit der Steakhaus-Kette Maredo. Mitarbeiter und Betriebsräte wehren sich dort gegen ihre Kündigungen. In der Filiale in der „Freßgass“ sollen sie massenhaft geklaut haben.
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