·
Kontakt·
Digitalabo·
Shop·
Tippspiel
Startseite|
Lokales|
Osnabrück|
Winterdienst an Bushaltestellen in Osnabrück: Es gibt keine saubere Lösung
|
Lokales|
Osnabrück|
Winterdienst an Bushaltestellen in Osnabrück: Es gibt keine saubere Lösung
Winterdienst an Bushaltestellen in Osnabrück: Es gibt keine saubere Lösung
Osnabrück. Egal, wie die Stadt das Reinigungsproblem an den Bushaltestellen zu lösen versucht: Die Politiker werden sich die Finger schmutzig machen. Es gibt keine saubere Lösung.
Im zuständigen Ausschuss setzte sich jetzt die Diskussion fort, die vor über einem Jahr mitten im harten Winter entbrannt war: Wer hält eigentlich die Bushaltestellen sauber und räumt sie von Eis und Schnee? In der Pflicht sind laut Straßenreinigungssatzung eindeutig die Anlieger. Und das ist nach Meinung vieler Ratsmitglieder unfair.
Die Satzung von 1999 ist umstritten. Sie berücksichtigt zum Beispiel nicht, dass die Stadtwerke immer mehr Gelenkbusse, extralange Fahrzeuge und seit 2010 den Plus-Bus mit Anhänger einsetzen. Die Langfassungen haben vier Türen. Nach der reinen Satzungslehre müssten die Anlieger die Bushaltestelle vor ihrem Haus auf der ganzen Länge von Schnee räumen, damit die Fahrgäste gefahrlos aussteigen können.
Die CDU würde am liebsten den Passus aus der Satzung streichen und die Reinigungspflicht der Stadt übertragen, die die Aufgabe an den Osnabrücker Servicebetrieb (OSB) oder die Stadtwerke weiterreichen müsste. Das wäre sehr teuer. Aber vor allem gilt: Das Niedersächsische Straßengesetz lässt das nicht zu, wie die Juristen im Rathaus sagen. Auch eine Umlage der Kosten auf die Straßenreinigungsgebühr ist nach Angaben des Rechtsamtes nicht zulässig.
Eine optimale Lösung, die Anliegern, Stadtwerken, Buskunden, Gebühren- und Steuerzahlern gleichermaßen gerecht werden würde, ist nicht in Sicht. Die Ratsmitglieder im Betriebsausschuss für den Servicebetrieb wagten deshalb keine Entscheidung. Das knifflige Thema soll in den Fraktionen noch einmal beraten werden. Zwischenzeitlich soll das Rechtsamt noch einmal prüfen, ob die Satzung nicht doch so gefasst werden kann, dass den Anliegern das Reinigen der Bushaltestellen erspart bleibt.
606 Bushaltestellen gibt es in Osnabrück. Übernähme die Stadt komplett die Reinigungspflicht, entstünden Kosten von 700000 Euro jährlich. Das ist nach Meinung aller Beteiligten undenkbar. Servicebetrieb und Stadtwerke erarbeiteten eine abgespeckte Variante mit 220 wichtigen Haltestellen, die von öffentlicher Hand gereinigt werden sollten. Kosten: 150000 Euro. Auch das schien zu viel. Dem Rat lag schließlich der Vorschlag vor, 60 Haltestellen in eine Säuberungsliste aufzunehmen. Auch das stieß im Rat auf Kritik: Das sei ungerecht. In dieser Hängepartie schritten die Stadtwerke im Herbst kurzerhand zur Tat und engagierten für 40000 Euro einen privaten Räumdienst, der diese 60 Haltestellen von Anfang Dezember bis Mitte März pflegte. Eine Dauerlösung soll das aber nicht sein.
Favorit in der Verwaltung ist die Variante mit den 220 Haltestellen entlang der Hauptstrecken, die als freiwillige Leistung der Stadt gereinigt und im Winter geräumt werden. Den Dienst könnte der Servicebetrieb oder eine private Firma übernehmen. Der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende Josef Thöle (CDU) weist aber auf ein entscheidendes Problem hin: Die Haftung bliebe weiter bei den Anliegern. „Das ist eine lauwarme Lösung, die keine Klarheit schafft“, sagte Thöle.
Ausschuss-Vorsitzender Dirk Hoffmann (SPD) sagte gestern: „Wir werden uns mit den Grünen und der CDU zusammensetzen und nach den Sommerferien eine Lösung vorschlagen.“ Es sei klar, dass die Stadt Geld in die Hand nehmen müsse. Und wenn der OSB eine zusätzliche Eingreifgruppe schaffe, könnte die auch gleich für Sauberkeit im Schlossgarten sorgen.
Mehr Lokales








Wichtig dabei ist natürlich, dass der Anlieger also auch hinsichtlich der Reinigung (besonders wichtig bei Winter) in der Haftung ist.
Das Besondere in Osnabrück ist, dass -so heute zu lesen- die Stadt sich darauf beruft, eine Änderung der jetzigen Regelung bzgl. Bushaltestellen (Übertragung der Reinigungspflicht von den Anliegern zurück auf die Stadt) sei mit dem NStrG nicht zu vereinbaren. Das halte ich für gelinde gesagt höchst abenteuerlich, denn grundsätzlich ist es ja so, dass die Stadt durch die jetzige Regelung lediglich die Möglichkeit wahrgenomen hat, die ihr an und für sich obliegende Reinigungspflicht zu übertragen - dies kann natürlich auch durchaus wieder rückgängig gemacht werden.
Unabhängig davon muss immer wieder betont werden, dass das Haftungsrisiko für "haltestellenzwangsverpflichtete Anlieger" immens ist - man denke an das typischerweise mit dem "Betrieb" des Busverkehrs (Ein- und Aussteigen) verbundene erhöhte Sturzrisiko von Fahrgästen im Winter. Die Anlieger von Bushaltestellen sind mithin in Osnabrück in einem besonderen Haftungsrisiko ausgesetzt!
Es ist grotesk und eine schlichte Unverschämtheit, was hier den Bürgern zugemutet wird. Und wie immer wird so getan, als wäre es nicht anders möglich! Das ist der altbekannte und immer wiederkehrende Versuch von Volksverdummung durch die Stadt Osnabrück!
Schliesslich sind die Bushaltestellen dafür eingerichtet worden, dass die (privatwirtschaftlichen!) Stadtwerke diese für Ihre Dienstleistungen nutzen, wofür sie von Ihren Kunden auch Geld verlangen!
Der Strassenreinigungssatzung liegt ja auch die Annahme zugrunde, dass die Anwohner normalerweise die Hauptnutzer der Fläche sind und deshalb für die Reinigung zuständig sein sollen. Diese Annahme trifft aber im Falle einer Bushaltestelle nicht mehr zu! Hauptnutzer und Profiteur sind nun mal die Stadtwerke. Falls sich dadurch die Kosten für die Dienstleistung verteuern, sind dies nun mal die tatsächlichen Kosten, die man nicht weglügen kann und in den Fahrpreis hätte einkalkulieren müssen. Dann müssen entweder die Stadtwerke noch mehr dafür bezuschusst werden, oder man muss sich halt überlegen, den Fahrpreis noch weiter zu erhöhen...