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Notorischer Betrüger muss viele Jahre ins Gefängnis
Osnabrück. Zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt drei Jahren und sechs Monaten hat eine Strafkammer des Landgerichtes jetzt einen notorischen Hochstapler verurteilt. Der 32-jährige mehrfach vorbestrafte Angeklagte hatte sich nach Überzeugung des Gerichts erneut in 26 Fällen des Betruges schuldig gemacht.
Die jüngste Betrugsserie dauerte ein halbes Jahr – dann stand die Polizei im November letzten Jahres vor der Tür, verhaftete den jungen Mann und durchsuchte seine Wohnung. Durch dabei gefundene Unterlagen und sein sofortiges Geständnis offenbarte sich eine systematische Masche. So hatte der Angeklagte mehrere, teilweise hochwertige Autos bestellt. Einige Karossen bekam er sogar ausgehändigt, ohne je einen einzigen Cent angezahlt zu haben. Gefälschte Überweisungsträger reichten, um die Händler zu überzeugen.
Ähnlich einfach konnte der Hochstapler ein Grundstück kaufen: Ein selbst erstelltes Empfehlungsschreiben mit dem Logo eines Geldinstituts im Briefkopf machte aus dem mittellosen Hartz-IV-Empfänger einen scheinbar solventen Bankkunden, der über 290000 Euro verfügen kann.
Außerdem orderte der Mann in Möbelhäusern mit ungedeckten Schecks komplette Einrichtungen – dank aufmerksamer Buchhalter lieferten die Firmen allerdings nicht. Und bei E-Bay bot der Betrüger angesagte Smartphones an, die er natürlich gar nicht besaß, um über die übliche Vorauszahlung an das Geld der Meistbietenden zu kommen.
Das alles hatte der Langzeitarbeitslose offenbar vor allem gemacht, um der Realität seines niedrigen sozialen Status zu entkommen. Er habe „etwas darstellen“ wollen, erinnerte er sich vor Gericht. Ein Gutachter attestierte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung. Dennoch sei er voll schuldfähig und könne für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden.
Das umfassende Geständnis des Angeklagten und sein psychisches Leiden wertete der Richter in der Urteilsbegründung strafmildernd. Zulasten des 32-Jährigen gehe hingegen die hohe Anzahl seiner Straftaten „in einem erschreckenden Ausmaße“. Erschwerend komme außerdem hinzu, dass er sich zu den Delikten habe hinreißen lassen, obwohl er wegen früherer Verurteilungen noch unter Bewährung gestanden habe.
Kopfschüttelnd wies der Richter auf das anscheinend unbelehrbare Verhalten des Wiederholungstäters hin: So habe er sich gerade einmal vier Tage nach einer Verurteilung wegen Betrugs durch das Amtsgericht Meppen im Oktober 2011 sofort wieder ein Auto erschlichen.
Eines der früheren Urteile bezog die Kammer in das Strafmaß ein und bildete eine Gesamtstrafe von 16 Monaten. Diese addierte der Richter dann zu jenen zwei Jahren und zwei Monaten, die der Angeklagte für die 26-fache Straftatenserie bekam. Insgesamt muss er nach Rechtskraft des Urteils also für die nächsten dreieinhalb Jahre hinter Gitter.
Doch auch danach darf er kaum auf eine Freilassung hoffen: Mehrere noch nicht abgelaufene Bewährungen werden laut Richter „mit Sicherheit“ widerrufen. 33 weitere Monate im Gefängnis warten somit auf den Angeklagten.
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