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Prozess um teure „Spritztour“: Junger Mann aus Nordhorn zahlt 4.000 Euro
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Autor: Gerd Placke 22. Februar 2012 12:30 Uhr  Mehr Artikel von diesem Autor

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Stefan M. Freitag, 24. Februar 2012 10:26 Uhr

Leihwagen beschädigt

Prozess um teure „Spritztour“: Junger Mann aus Nordhorn zahlt 4.000 Euro

Osnabrück. Seine Neugier kostet ihn mindestens 4000 Euro: Für einen jungen Mann aus Nordhorn ist ein Prozess vor dem Landgericht Osnabrück jetzt mit einem Vergleich vorläufig zu Ende gegangen. Der 26-Jährige war Ende September mit einem geliehenen BMW X3 mit allen vier Rädern in einen kleinen Teich bei Vechta gefahren, um die Geländegängigkeit des so genannten SUV zu testen - so, wie er es in der Werbung gesehen hatte. Ergebnis der „Spritztour“: Kapitaler Motorschaden, denn der Zwei-Liter-Diesel hatte Wasser statt Luft angesaugt. Schaden: über 10 000 Euro.

 
Einen BMW x3 hatte sich der junge Mann geliehen und in den Teich gesetzt. Das kostet ihn nun 4000 Euro. Foto: dpa  Vergrößern

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Der Leihwagen blieb bei der zweiten Fahrt entlang des Ufers mit allen vier Rädern im Wasser stehen und musste abgeschleppt werden. Nach seiner Aussage war der junge Mann zusammen mit einem Begleiter gut zwei Fahrzeuglängen durch das Wasser gefahren, bevor er wendete und den gleichen Weg wieder zurückfuhr – dabei passierte das Malheur. Die von BMW für den X3 angegebene Watt-Tiefe beträgt 50 cm, also hätte die Tour durchs Wasser nach Einschätzung des Fahrers kein Problem darstellen dürfen. Dieser meinte, eine „zurückrollende Welle“ habe dafür gesorgt, dass der Motor Schaden genommen habe.

Das große Mietwagenunternehmen aus Süddeutschland, bei dessen Filiale in Nordhorn der junge Mann schon öfters Autos geliehen hatte, verlangte jetzt vor Gericht als Schadenersatz für die Reparatur des Fahrzeugs vorläufig 5105 Euro. Sie unterstellte ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit, die durch die so genannte Haftungsfreistellung, einer Art Vollkaskoversicherung, nicht gedeckt sei. Der junge Mann habe mit dem Leihwagen keine unbefestigten Straßen und Wege benutzen dürfen.

Nach dem geschlossenen Vergleich, der innerhalb der nächsten zwei Wochen widerrufen werden kann, einigten sich beide Seiten unter Vermittlung des Vorsitzenden Richters auf folgendes: Der junge Mann zahlt 4000 Euro in monatlichen Raten von 250 Euro ab Mai, darin enthalten sind anteilige Anwaltskosten in Höhe von 60 Prozent. Die Gerichtskosten kommen noch dazu.

Nach der vorläufigen Einigung zeigte sich der Anwalt des Mannes zufrieden mit der Regelung. Weil die Mietwagenfirma in ihrer Klage „vorab“ die gut 5000 Euro Schadenersatz gefordert habe, habe bei einem für das Unternehmen positiven Ausgang des Prozesses die Möglichkeit bestanden, dass auch die restlichen 50 Prozent der eigentlichen Schadenssumme eingeklagt werden.

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  Leserkommentare

 
Stefan M., Freitag, Februar 24 um 10:26 Uhr Gelände Mit solchen Autos fährt man doch nur auf der Straße, für alles andere gibt es richtige Geländewagen.

 
Franziska Holthaus, Mittwoch, Februar 22 um 15:34 Uhr Danke für den Hinweis @ Karl S.: Danke für den Hinweis. Wir haben die Stelle entsprechend geändert.

Herzliche Grüße,
Franziska Holthaus für noz.de

 
Karl S., Mittwoch, Februar 22 um 15:29 Uhr Was für ein Angeklagter?? Das war ein Prozess vor einem Zivilgericht. Da gibt es keine Angeklagten.
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