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Prozess um teure „Spritztour“: Junger Mann aus Nordhorn zahlt 4.000 Euro
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Prozess um teure „Spritztour“: Junger Mann aus Nordhorn zahlt 4.000 Euro
Prozess um teure „Spritztour“: Junger Mann aus Nordhorn zahlt 4.000 Euro
Osnabrück. Seine Neugier kostet ihn mindestens 4000 Euro: Für einen jungen Mann aus Nordhorn ist ein Prozess vor dem Landgericht Osnabrück jetzt mit einem Vergleich vorläufig zu Ende gegangen. Der 26-Jährige war Ende September mit einem geliehenen BMW X3 mit allen vier Rädern in einen kleinen Teich bei Vechta gefahren, um die Geländegängigkeit des so genannten SUV zu testen - so, wie er es in der Werbung gesehen hatte. Ergebnis der „Spritztour“: Kapitaler Motorschaden, denn der Zwei-Liter-Diesel hatte Wasser statt Luft angesaugt. Schaden: über 10 000 Euro.
Das große Mietwagenunternehmen aus Süddeutschland, bei dessen Filiale in Nordhorn der junge Mann schon öfters Autos geliehen hatte, verlangte jetzt vor Gericht als Schadenersatz für die Reparatur des Fahrzeugs vorläufig 5105 Euro. Sie unterstellte ihrem Kunden grobe Fahrlässigkeit, die durch die so genannte Haftungsfreistellung, einer Art Vollkaskoversicherung, nicht gedeckt sei. Der junge Mann habe mit dem Leihwagen keine unbefestigten Straßen und Wege benutzen dürfen.
Nach dem geschlossenen Vergleich, der innerhalb der nächsten zwei Wochen widerrufen werden kann, einigten sich beide Seiten unter Vermittlung des Vorsitzenden Richters auf folgendes: Der junge Mann zahlt 4000 Euro in monatlichen Raten von 250 Euro ab Mai, darin enthalten sind anteilige Anwaltskosten in Höhe von 60 Prozent. Die Gerichtskosten kommen noch dazu.
Nach der vorläufigen Einigung zeigte sich der Anwalt des Mannes zufrieden mit der Regelung. Weil die Mietwagenfirma in ihrer Klage „vorab“ die gut 5000 Euro Schadenersatz gefordert habe, habe bei einem für das Unternehmen positiven Ausgang des Prozesses die Möglichkeit bestanden, dass auch die restlichen 50 Prozent der eigentlichen Schadenssumme eingeklagt werden.
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Franziska Holthaus für noz.de