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Grüße von der Abzock-Front: Landgericht verurteilt Internet-Betrüger
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Grüße von der Abzock-Front: Landgericht verurteilt Internet-Betrüger
df Osnabrück. Urteil im Mammut-Prozess um Internet-Abzocke: Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag einen 37-Jährigen, seinen Anwalt sowie zwei weitere Komplizen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Kommunen, Unternehmen und Parteien im Internet wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt und sich so zum Teil fünfstellige Beträge ergaunert - unter anderem 15000 Euro von der CDU. Die hatte den 37-Jährigen allerdings erst auf die Idee gebracht.
Den, so ist das Gericht überzeugt, führte der Angeklagte zusammen mit den weiteren Angeklagten aber selbst herbei: Er schickte sich unter falschem Namen erneut Grußkarten von der Internetseite der CDU aus. Der Vertragsbruch war augenscheinlich gegeben, die Geldstrafe fällig. Der 37-Jährige, der sich derzeit auch vor dem Landgericht Frankfurt wegen Abofallen im Internet verantworten muss, handelte mit den Christdemokraten eine Summe von 15000 Euro aus.
So ging es weiter. Unter anderem zahlte ein Kaffeemaschinenhersteller 5000 Euro, bei anderen Fällen kamen kleinere Summen zusammen. Dabei benutzten der Hauptangeklagte und seine Komplizen fingierte E-Mail-Adressen wie „hans@dampf.de“ oder „hildegard@vonbingen.de“. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, suchte er sich nach Überzeugung des Gerichts zur Unterstützung einen Rechtsanwalt.
Der saß jetzt ebenfalls auf der Anklagebank. Der 37-Jährige hatte dem Juristen „viele Mandate“ sowie eine „Gebührenteilung“ versprochen. Genau so kam es. Wie aus sichergestellten Chat-Protokollen hervorging, trieb der Angeklagte zusammen mit zwei weiteren Angeklagten das Spiel mit den Grußkarten weiter. Per Internetchat bestellte er bei der Sekretärin des Anwalts ein Aktenzeichen, setzte die Abmahnung selbst auf und ließ sie dann dem Juristen lediglich zur Unterzeichnung zu kommen.
Auch mit dem Anwalt selbst pflegte der 37-Jährige regen Chatkontakt. So habe sich der Unternehmer beklagt, dass er kein Geld mehr habe, verlas der Vorsitzende Richter aus einem Protokoll. Die Antwort des Anwalts: „Dann mahnen wir halt noch ein paar ab.“ Ein anderes Mal schrieb der 37-Jährige dem Juristen: „Für 250 Euro kann man sich wohl mal mit Dreck bewerfen.“ Nach Überzeugung des Gerichts bezog er sich damit auf die Grußkarten, die er mit teils beleidigendem Inhalt an sich selbst verfasste. Ein „bemerkenswerte kriminelle Energie“, attestierte das Gericht dem 37-Jährigen, bezeichnete ihn aber auch als eine „recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“.
Zum Verhängnis wurde den Betrügern eine Grußkarte der Stadt Osnabrück. Der Kommune kam es spanisch vor, dass sie nur einen Tag, nachdem die elektronische Post von ihrer Seite verschickt worden war, eine Abmahnung im Briefkasten hatte. Die Stadt erstattete wegen des Verdachts der Abzocke Anzeige, es folgte auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Razzia bei der Wohngemeinschaft. Doch selbst danach ging das Versenden der Grußkarten noch einige Monate weiter.
Die Grüße von der Abzock-Front kommen vor allem den 37-Jährigen jetzt teuer zu stehen: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er 120000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Sein Anwalt erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldauflage von 12000 Euro. Die zwei weiteren Angeklagten kamen mit einer geringeren Bewährungs- beziehungsweise einer Geldstrafe milder davon. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Freiheitsstrafen von drei Jahren und mehr für den Hauptangeklagten und seinen Anwalt gefordert.
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