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Rockerprozess: Polizei zeigt Präsenz
Osnabrück. Das Verfahren gegen vier Männer, die dem Motorradclub „Bandidos Osnabrück“ oder dessen Umfeld zugeordnet werden, wird sich noch bis Anfang März hinziehen.
Vor dem Amtsgericht Osnabrück wird seit Montag ein Vorfall vom 13. August 2009 verhandelt. Damals war in Wallenhorst-Hollage ein Pkw Audi Avant in Flammen aufgegangen, der dem damaligen führenden Repräsentanten der „Bruderschaft Osnabrück“ gehörte. Dieser heute 53-jährige Mann war zuvor Präsident der dann aufgelösten „Outlaws Osnabrück“ gewesen.
Am Freitag nun kam es zu einem Fortsetzungstermin im Verfahren wegen des Vorwurfs gemeinschaftlicher Brandstiftung. Im Vorfeld der Verhandlung waren Einlasskontrollen sowohl am Haupteingang als auch vor dem Gerichtssaal selbst angeordnet worden. Zudem waren Polizeibeamte vor dem Gerichtsgebäude wie auch im Saal in Zivil als Zuhörer präsent. Hintergrund: Durch die Detonation eines Gegenstandes an der Rheinstraße in Osnabrück wurden in der Nacht zum Donnerstag die Fensterscheiben von zwei Gebäuden beschädigt. Betroffen waren dabei auch Räumlichkeiten der „OG Brotherhood“ – einer Bruderschaft-Gruppierung, die der Streetgang- beziehungsweise Rockerszene zugeordnet wird.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat das angeklagte Quartett – Männer im Alter von 33, 53, 42 und 38 Jahren – im Jahr 2009 aufgrund eines gemeinsamen Tatplans den Wagen in Brand gesteckt, um den Besitzer des Fahrzeugs zu demütigen. Laut der Verteidiger gibt es keine ausreichenden Gründe oder gar Beweise für „diese Vermutung“. Tatsächlich war das Verfahren ursprünglich schon eingestellt worden.
Der Vorsitzende Richter sagte zwischenzeitlich in Richtung Staatsanwalt: „Wir haben hier eine bestimmte Aktenlage, und wir haben Zeugenaussagen. Das gilt es abzuwägen. Gibt es weitere Zeugen zu Sachverhalten?“
Drei durch die Anklage geforderte zusätzliche Zeugenaussagen von Polizeibeamten hatten zuvor offensichtlich keine neuen Erkenntnisse gebracht, allenfalls jene, dass nach zweieinhalb Jahren Detailfragen zu gerichtsrelevanten Fragen einem Stochern im Nebel gleichkommen. Schließlich stellte der Staatsanwalt, der sich ein Wortgefecht mit den Verteidigern lieferte („Warum lachen Sie?“, „Sie brauchen mich nicht zu belehren“), mehrere Beweisanträge, die von den vier Rechtsanwälten unisono als „überflüssig“ und „nicht von Belang“ bewertet wurden. Auch von „Spekulationen“ war die Rede, als der Staatsanwalt einen Zusammenhang zwischen den Ereignissen 2009 und denen an der Rheinstraße von dieser Woche herstellte. Rechtsanwalt Jens Meggers erklärte: „Das alles spielt keine Rolle und ist für unser Verfahren ohne Bedeutung.“
Meggers betonte auf Anfrage unserer Zeitung in einer Erklärung, der Motorradclub „Bandidos Osnabrück“ stehe in keinerlei Zusammenhang mit der Explosion an der Rheinstraße.
Er sei sicher, dass sich das Gericht nicht auf Spekulationen einlasse. Man müsse vielmehr die Frage stellen, wem ein solcher Vorfall nutzen könne oder welchen Eindruck er in der aktuellen Situation erwecken solle.
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