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Angeklagter von Schöffengericht in Bersenbrück zur Bewährung verurteilt
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Angeklagter von Schöffengericht in Bersenbrück zur Bewährung verurteilt
Angeklagter von Schöffengericht in Bersenbrück zur Bewährung verurteilt
Bersenbrück. „Sie sind nicht dumm und wissen, dass es eng wird, wenn Sie wieder beim Handel mit Betäubungsmitteln auffallen“, so die Richterin nach dem Urteilsspruch. Für seine Taten – zwei Fälle von Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen – bekam ein Angeklagter aus Quakenbrück ein Jahr und acht Monate zur Bewährung.
Gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Schöffengericht Bersenbrück signalisierte der Verteidiger, dass er sich mit der Staatsanwältin verständigen wolle. Sinn einer solchen Absprache ist es, den Aufwand in einem Verfahren zu reduzieren. Für die Staatsanwaltschaft durchaus von Interesse, weil dabei ein Geständnis vom Angeklagten zu erwarten ist. Der wiederum kann eine gewisse Sicherheit über den Ausgang seines Verfahrens erwarten. „Mir ist es wichtig, dass eine Bewährung dabei herauskommt“, so der Verteidiger. Die Staatsanwältin bestätigte, dass sie sich mit einer Strafe zur Bewährung arrangieren könne.
So stellte sich die Situation nach Anklageschrift dar: Im März 2011 habe die Polizei etwa 200 Gramm Marihuana im Auto des Angeklagten sichergestellt. Weiterhin gehe es um die Übergabe von rund zwei Kilogramm Amphetamin in Bramsche, so die Staatsanwältin. Weil diese Drogen aber nicht sichergestellt worden seien, sondern die Angaben lediglich aus einer Zeugenaussage in einem anderen Fall stammten, seien die Angaben zu Menge und Ablauf der Übergabe ohnehin schwer nachzuweisen. Lieber den Spatz in der Hand also, aus Sicht der Staatsanwältin.
Der Verteidiger bestätigte die Vorwürfe gegen seinen Mandanten. Demnach seien die Vorwürfe zutreffend. Die Drogen – 200 Gramm Marihuana und nur 200 Gramm Amphetamine – seien tatsächlich für den Verkauf gedacht.
Tatsächlich ist der Angeklagte selbst kein Konsument der illegalen Substanzen. Ein Drogenscreening der Fachstelle für Suchtprävention Bramsche bewies das dem Gericht eindeutig. Im Gegenteil, der Quakenbrücker studiert sogar und lebt in geordneten Verhältnissen.
Diese Umstände und die Tatsache, dass der junge Mann noch nicht „einschlägig vorbestraft“ ist, wertete das Gericht bei seinem Urteil für den Angeklagten. Seine Sozialprognose sei gut, so die Richterin. Daher seien sie unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben, aber über denen des Verteidigers. Ein Jahr und zehn Monate der Staatsanwältin standen den geforderten 18 Monaten des Verteidigers gegenüber. Zwar habe sich der Angeklagte geständig gezeigt, aber, so die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer, „er hat sich geplant an Drogenabhängigen bereichert“.
Zusätzlich zu der Verurteilung zu einem Jahr und acht Monaten sprach das Gericht Auflagen aus. So muss der Angeklagte die Gerichtskosten tragen, die 700 Euro Einnahme aus dem Drogenverkauf zurückzahlen und 1000 Euro an Amnesty International.
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