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Ein Kilo Marihuana dabei: Bewährungsstrafen für zwei Drogenschmuggler
Meppen. Zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe hat das Schöffengericht Meppen zwei 22 und 30 Jahre alte Männer verurteilt, die im November 2010 mit einem Kilogramm Marihuana im Gepäck in Rütenmoor vom Zoll festgenommen worden waren.
Die Anklage lautete auf Einfuhrschmuggel von Betäubungsmitteln und Handel damit. Vorgeworfen wurde ein Verbrechenstatbestand, weil es sich bei der Menge des Wirkstoffs um mehr als das Siebenfache der rechtlich definierten „geringen Menge“ handelte. Der zweite Angeklagte wurde der Beihilfe zu diesem Rechtsverstoß beschuldigt.
Der von den Beteiligten eingeräumte Sachverhalt stellte sich im Ursprung als Juxfahrt dar. Es handelte sich bei den Hollandfahrern um vier junge Männer, drei von ihnen aus Zeven. Weil einer von ihnen einen Ausbildungsplatz bekommen hatte, wollte er seine Kumpel an seiner Freude teilhaben lassen. Er schlug vor, zu einem Bekannten nach Meppen und von dort weiter nach Assen in den Niederlanden zu fahren. Dort wollte man die Neugierde im Rotlichtviertel stillen und sich einen schönen Tag machen.
4000 Euro bezahlt
In Assen angekommen, fand man das „rote Viertel“ schnell, der Meppener nutzte dort auch das Angebot, die anderen warteten. Ein Angeklagter sprach Personen an, von denen er annahm, dass sie ihm Marihuana vermitteln könnten. Bei einem marokkanisch aussehenden Mann hatte er Glück. Dieser nahm sie mit in eine Wohnung, wo sie für 4000 Euro ein Kilo Marihuana erwarben. Einen Teil des Geldes hatte der Hartz-IV-Bezieher für seinen Führerschein gespart, die fehlenden fast 3000 Euro hatte er sich von Bekannten und Verwandten geliehen.
Er habe das Marihuana für den Eigenkonsum holen wollen, sagte der Angeklagte. In Zeven müsse er für ein Gramm mehr als zehn Euro zahlen, mit dem Kilo wäre er eine lange Zeit ausgekommen. Diese Erklärung nahmen Gericht und Staatsanwältin ihm jedoch nicht ab. Nur durch den Verkauf habe er seine Leihschulden bezahlen können, er hätte dann noch ein Gutteil des Schmuggelguts für seinen Eigenkonsum übrig behalten.
Der 30-jährige Meppener, der das Fahrzeug seiner Freundin benutzt hatte, kannte sich im Grenzbereich offensichtlich gut aus. Er brachte den 22-jährigen Zevener an eine Fußgängerbrücke im Raum Rütenmoor, wo sich die Gruppe trennte. Der Meppener fuhr über den offiziellen Grenzübergang und holte die Fußgänger auf deutscher Seite ab.
Sie hatten jedoch die Rechnung ohne den Zoll gemacht, der diesen Uraltschmuggelweg unter Beobachtung hatte. Der jüngere Angeklagte nahm sofort alle Schuld auf sich, er habe das Geld gehabt, den Kauf getätigt und über die Grenze bringen wollen. Die Untersuchung des Marihuanas ergab einen Wirkstoffgehalt von nur 5,5 Prozent. Damit war es von schlechtester Qualität, auf die Menge hochgerechnet ergab sich jedoch ein Wirkstoffgehalt von knapp über 55 Gramm.
Die Staatsanwältin bezog in ihren Strafantrag ein, dass die beide Angeklagten bereits wegen Drogendelikten verurteilt worden waren, bewertete die Taten aber als minderschweren Fall, sodass sie von einem niedrigeren Strafrahmen ausgehen konnte.
Sozialstunden
Die Verteidiger erklärten, die Taten seien nachgewiesen. Das Schöffengericht verurteilte beide Angeklagten zu je einem Jahr Freiheitsstrafe, setzte diese jedoch zur Bewährung mit Auflagen aus. Der Zevener muss 150 Sozialstunden, der Meppener 200 Stunden nach Maßgabe seines Bewährungshelfers ableisten. Das Verhalten nach der Festnahme sei positiv zu werten, wertete das Gericht.
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