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Osnabrück: Das ist der Konzern Stadt, und so wird er gelenkt
hin Osnabrück. Die Geschäftsführer städtischer Tochtergesellschaften müssen in Zukunft ihre Gehälter offenlegen. Das sieht die neue Beteiligungsrichtlinie vor, die der Rat einstimmig beschlossen hat.
Die Gehälter-Transparenz ist ein kleiner Teil der neuen Offenheit, die die Beteiligungsrichtlinie bringen soll. Der früher einheitliche Komplex Stadtverwaltung ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Konzern mit vielfältigen wirtschaftlichen Aktivitäten mutiert. Die Stadt besitzt 16 Tochtergesellschaften teilweise oder zu hundert Prozent. Darüber hinaus ist sie indirekt an 53 Firmen beteiligt. Mit der Beteiligungsrichtlinie ist zum ersten Mal eine Gesamtübersicht über die städtischen Beteiligungen entstanden.
Ein solcher Konzern ist schwer zu lenken, zumal die Unternehmensziele (etwa die Gewinnmaximierung) nicht immer mit dem Gesamtinteresse der Stadt übereinstimmen. Als Finanzvorstand Horst Baier 2008 sein Amt antrat, nahm er den Auftrag mit, die Steuerung der städtischen Tochtergesellschaften neu zu ordnen und den Einfluss des Stadtrates auf die Gesellschaften zu stärken. Das Ergebnis ist die Beteiligungsrichtlinie, die Volker Bajus (Grüne) und Thomas Thiele (FDP) in der Ratssitzung am Dienstagabend als Durchbruch zu mehr Offenheit und Klarheit lobten.
Die Richtlinie regelt die Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und den Gesellschaften. Für jede Tochtergesellschaft ist laut Richtlinie die „Steuerungsintensität“ zu beurteilen. Steuern kann der Stadtrat durch Zielvereinbarungen mit den Geschäftsführern oder Analyse von Wirtschaftsplänen, Quartalsberichten, Jahresabschlüssen und Risikoberichten. Dabei ist die „unternehmerische Verantwortung des Geschäftsführers“ zu achten, wie es in der Richtlinie heißt. Eine Grenzziehung, die in der Praxis nicht einfach umzusetzen sein wird.
Der Rat als höchstes politisches Gremium gibt den Tochtergesellschaften in Zukunft die Leitlinien für ihr wirtschaftliches Handeln vor. Die Durchsetzung obliegt dem Finanzvorstand. Bei Horst Baier laufen die Fäden zusammen, er muss die „städtischen Gesamtinteressen“ wahren und die „Aufgabenerledigung der Beteiligungen“ kontrollieren.
Jährlich soll ein Beteiligungsbericht veröffentlicht werden. Das öffentliche Interesse dürfte sich vor allem auf die Seiten mit den Gehältern, Bonuszahlungen und Sachleistungen richten. Ausgenommen von der Gehalts-Transparenz sind die Sparkasse Osnabrück und die Stadtwerke, weil die Beteiligungsrichtlinie für deren Rechtsformen nicht gilt. Die Sparkasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, die Stadtwerke fallen unter das Aktienrecht. Wie Finanzchef Horst Baier erklärt, sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke aber durch Ratsbeschluss gehalten, auch dort eine entsprechende Regelung herbeizuführen.
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zum Grünkohlkönig Fip (das ist der mit
den zahlreichen Orden und Firmen) sowie
disem Herren Wulff?
In Interesse Ihres Überlebens und der
Sicherung der Gehälter der Mitarbeiter
sollten Sie so langsam die Realität
erkennen und über die wirklichen
Gegebenheiten berichten!