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GMHütte: Harderburg: Mehr Klarheit zur Bebauung
Georgsmarienhütte. Rund drei Stunden dauerte am Mittwochabend der nicht öffentliche Informationstermin für die Ratsmitglieder zum Projekt „Gut Osthoff“. Wie aus Teilnehmerkreisen zu erfahren war, ist in „ruhiger und sachlicher Atmosphäre“ über alle vorhandenen Fragen und Bedenken zur künftigen Flächennutzung gesprochen worden. Eine Diskussion zu einzelnen Punkten erfolgte nicht. Dies ist Sache des Fachausschusses im Rahmen des Bauleitverfahrens.
Bürgermeister Ansgar Pohlmann zeigte sich am Donnerstag mit dem Verlauf des Termins zufrieden: „Das Ziel, mit der Veranstaltung alle Ratsmitglieder auf den gleichen Stand beim Thema Osthoff zu bringen, ist aus meiner Sicht erreicht worden. Ohne den Hintergrund, was bislang gelaufen ist, sind Entscheidungen nicht möglich.“ Jetzt könnten bei den zu treffenden Beschlüssen im Bauleitverfahren noch einmal Themen hinterfragt und, falls die Notwendigkeit bestehe, natürlich auch Neubewertungen vorgenommen werden.
Ende 2010 wurde die Veräußerung der Kotten durch einen im Verwaltungsausschuss (VA) gefassten Beschluss gebilligt. Anfang 2011 war dann durch den im Rat mit großer Mehrheit gebilligten Osthoff-Verkauf die künftige Nutzung der Flächen perfekt. Nachdem bei der Vorstellung des Nutzungskonzeptes im Februar 2011 nur „strahlende Gesichter“ zu sehen waren, wie es der damalige Bürgermeister Heinz Lunte beim Pressetermin formulierte, sind jetzt vor allem bei einigen der 14 neuen Ratsmitgliedern die Bedenken wegen der geplanten Bebauung der Harderburg groß. Die Grünen kritisierten am Montag im Stadtplanungsausschuss die laufenden Erschließungsarbeiten auf dem Gelände des Rittergutes aufgrund des aktuellen Wegebaus zwischen der B51 und der Harderburg.
Am Mittwoch gab es Antworten. Der Sandweg am Harderberg sei seit Längerem geplant und ausschließlich für die landwirtschaftliche Nutzung. Dadurch werde auch eine höhere Bewertung der ausgewiesenen Ausgleichsflächen ermöglicht.
Zur Harderburg gab es die Information, dass der Denkmalschutz schon 2001 geprüft worden sei – und abgelehnt wurde. Die Größe der Bebauung sei jetzt von der Stadt im Zuge der notwendigen Bauleitplanung zu regeln. Es wurde von der Verwaltung zu den Gebäuden darauf hingewiesen, dass der heute sichtbare Teil der Ruine Harderburg eine Fläche von 122 Quadratmetern habe, die Kotten in dem Bereich sich aber bei einer Fläche von 200 Quadratmetern bewegen würden. Eine Umzäunung des insgesamt zwei Hektar großen Grundstücks sei vom Käufer nicht möglich, nur eine Abgrenzung des Wohnbereichs. Die vom Erwerber eingereichte „Wunschplanung“ sehe ein Einfamilienhaus plus Nebengebäude mit Einliegerwohnung vor.
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