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Tippspiel
Profis wissen Rat, wenn der Pflegefall eintritt
Lotte. „Hilfe! – Was tun, wenn in der Familie ein Pflegefall eintritt?“ Zu diesem Thema organisierte die Lotter Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) eine Podiumsdiskussion im Haus Hehwerth. Klar wurde: Pflegende Angehörige begeben sich in ein komplexes Metier. Fazit: Sinnvoll ist professioneller Rat.
Bereits der je zehnminütige Einstieg der Expertinnen bewies die Vielschichtigkeit des Themas. So können hier nicht alle Aspekte wiedergegeben werden. Kostenlose Pflegeberatung bieten die Institutionen, deren Vertreterinnen die AsF eingeladen hatte. Manchmal ist es ratsam, einen Anwalt zu fragen.
AsF-Vorsitzende Carina Jannaber führte mit ihrer Vertreterin Maria Brockhaus durch den Abend. Am Podium saßen zudem vier Vertreterinnen dreier Institutionen: Melanie Iborg, Leiterin der Diakoniestation Westerkappeln, Martina Büscher, Pflegedienstleiterin im Alt-Lotter Seniorenzentrum „Zwei Eichen“, sowie Eva Wrocklage und Elke Timm-Glaßmeyer, zuständig für Altenhilfe im Ibbenbürener Pflegestützpunkt.
„Was ist als Erstes zu tun, wenn ein Pflegefall feststeht, der zu Hause betreut werden soll?“, fragte Carina Jannaber. Eva Wrocklage: „Die Angehörigen müssen klären: Wie soll die Pflege aussehen? Gestellte Anträge tragen dann auch zur Kostenklärung bei. Wir schauen dann, wo eventuell zusätzliche gestellt werden können.“ „Die Familie muss festlegen, wer die Pflege übernehmen wird. Kann das keiner leisten, bleibt im Notfall nur die vollstationäre Pflege“, ergänzte Martina Büscher.
Sinnvoll für Anträge auf Pflegestufen ist es, wenn Angehörige ihre Tätigkeit genau notieren. „Kommt der Medizinische Dienst zum Hausbesuch, kann es sinnvoll sein, den Pflegedienst hinzuzuziehen“, sagte Melanie Iborg. Nach einer Ablehnung sollten sich Angehörige das Gutachten schicken lassen und schriftlich Stellung beziehen.
Wer vom Medizinischen Dienst keine der drei Pflegestufen erhält, kann gleichwohl als „pflegebedürftig ohne Pflegestufe“ gelten, häufig mit „Pflegestufe 0“ bezeichnet. Das gilt beispielsweise für Menschen mit beginnender Demenz, die ein erhöhtes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung benötigen, deren Pflegebedarf aber noch unter 30 Minuten Grundversorgung am Tag liegt. Der Grundbetrag dafür ist 100 Euro, der erhöhte 200 Euro.
Die Frage, ob wirklich „Haus und Hof“ der Patienten und Angehörigen für die Pflege draufgehen, stand ebenfalls zur Debatte. Elke Timm-Glaßmeyer betonte: „Das stimmt so nicht.“ Indes werde grundsätzlich zehn Jahre zurückverfolgt, was an Vermögen da war. „Größere Umbuchungen ab 2000 Euro sollten nachvollziehbar sein“, erklärte sie und dass größere in der Frist getätigte Geldgeschenke zurückgezahlt werden müssten. Weiterhin würden nicht pflegende Kinder einkommensmäßig geprüft.
„Ein Ehepaar mit zwei Kindern muss über mehr als 4000 Euro verfügen können, bevor es zahlen muss. Fünfzig Prozent dessen, was darüber liegt, wird als Zuschuss herangezogen“, berichtete die Altenhelferin aus der Praxis und: „Schwiegerkinder werden grundsätzlich nicht herangezogen. Das eigene Haus des zu Pflegenden wird zur Finanzierung eingesetzt, wenn nicht ein Ehepartner dort noch wohnt.“
Wenn Pflegende eine Auszeit zum Erholen nehmen müssen, kann der Angehörige maximal 28 Tage im Jahr in einer Kurzzeitpflege untergebracht werden. „Unterkunft und Verpflegung von 20 Euro trägt der Patient selbst. Den Rest zahlt die Pflegekasse, wenn der Betroffene aus dem Kreis Steinfurt kommt“, erklärte Martina Büscher.
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21.05.2011
