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Lammerskitten vertritt Gemeinden in Straßburg
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Quelle: gc/pm/Neue Osnabrücker Zeitung 09. Februar 2012 15:48 Uhr

CDU-Landtagsabgeordneter arbeitet Europarat zu

Lammerskitten vertritt Gemeinden in Straßburg

Wallenhorst. Die niedersächsische Landesregierung hat den CDU-Landtagsabgeordneten Clemens Lammerskitten aus Hollage für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) benannt. Der Kongress ist ein beratendes Organ des Europarates. Das teilt die Staatskanzlei mit.

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Die Amtsperiode des Gremiums läuft allerdings schon im September dieses Jahres aus. Lammerskitten tritt die Nachfolge des bisherigen ordentlichen Mitglieds Gudrun Pieper an. Die CDU-Landtagsabgeordnete aus dem niedersächsischen Schwarmstedt hatte nämlich ihren Mandatsverzicht erklärt.

Pieper hatte Ende 2011 für einen Eklat im Landtag gesorgt. In einer Debatte zur oft kritisierten Abschiebepraxis in Niedersachsen hatte die Christdemokratin in Richtung der Grünen-Parlamentarierin Filiz Polat aus Bramsche gesagt: „Am besten schieben wir Sie ab.“ Piepers Entschuldigung folgte auf dem Fuße – zunächst direkt bei Polat, dann auch in einer Erklärung vor dem Parlament. Polat hat einen türkischen Vater, aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sowohl Lammerskitten als auch Polat haben ihr Mandat im Wahlbezirk 75 errungen, zu dem die Stadt Bramsche sowie die Gemeinden Bohmte, Ostercappeln, Belm und Bissendorf gehören.

Der Kongress hat die Aufgabe, den Europarat in Angelegenheiten der lokalen und regionalen Demokratie sowie der Einhaltung der Menschenrechte auf diesen Ebenen zu unterstützen und die Interessen der Gemeinden und Regionen in die Arbeit des Europarates einzubringen.

Dem Kongress gehören 318 ordentliche und 318 stellvertretende Mitglieder aus 47 Staaten an. Deutschland kann 18 Mitglieder entsenden, die sich neun Vertreter der kommunalen Ebene und neun Vertreter der Länderebene teilen.

Der Kongress hält seine Plenarsitzung einmal jährlich am Sitz des Europarates in Straßburg ab, erklärt das Europäische Informationszentrum Niedersachsen. Eine ständige Kommission, bestehend aus je zwei Vertretern der Gemeinden und Regionen der Mitgliedstaaten, sorge zwischen den Sitzungen für die Kontinuität der Arbeit.

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