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Verteidiger des 45-jährigen Messerstechers plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge
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Verteidiger des 45-jährigen Messerstechers plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge
Verteidiger des 45-jährigen Messerstechers plädiert auf Körperverletzung mit Todesfolge
Osnabrück. Nun hatte er das letzte Wort. Der 45-jährige Angeklagte stand auf, und Tränen standen ihm in den Augen. „Ich fühle mich schuldig“, sagte er gestern – unterbrochen von einer Stimme aus dem Zuschauerraum: Auch die Mutter des 29-jährigen Mannes, den er mit einem Messerstich getötet hatte, weinte.
Kurz vorher hatte der Verteidiger im Landgericht auf Körperverletzung mit Todesfolge und dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für seinen Mandanten plädiert. Die Tat hatte sich am 15. Juli vergangenen Jahres im Stadtteil Schinkel ereignet.
Der Täter, ein Zeuge, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung sind sich im Wesentlichen über den Ablauf einig: Kurz vor Mitternacht stiegen zwei Männer an der Haltestelle Heiligenweg aus dem Bus und bogen in die Tannenburgstraße ab. Einer von ihnen war das spätere 29-jährige Todesopfer, der andere sein 35-jähriger Begleiter. Dort trafen sie auf den 45-jährigen Täter, der auf dem Weg nach Hause war. Der 29-Jährige sprach ihn an und versetzte ihm nach einem kurzen Wortgefecht einen Faustschlag. Der 45-Jährige schlug und bezeichnete den Jüngeren als „Welpen“. Als der aggressiv reagierte, hielt sein 35-jähriger Begleiter ihn zunächst fest, und der 45-Jährige flüchtete bis zur Kreuzung Heiligenweg, wo er möglicherweise wegen des Verkehrs oder einer roten Ampel hielt. Währenddessen kam der 29-Jährige auf ihn zugerannt. Daraufhin warf der 45-Jährige seinen Rucksack zu Boden, holte ein Klappmesser heraus, stach zu und lief nach Hause. Wenige Stunden später starb der 29-Jährige im Krankenhaus. Das Messer hatte ihn mitten ins Herz getroffen.
Am Tag nach der Tat bat der 45-Jährige seine Schwester, die Polizei zu rufen. „Er wollte die Situation aufklären“, sagte sein Verteidiger. Sein Mandant habe nicht damit gerechnet, dass sein Verfolger an dem Stich gestorben sein könnte. „Wir können nicht davon ausgehen, dass er gezielt zugestochen hat“, meinte der Verteidiger des 45-Jährigen. Sein Mandant habe sich in einer „notwehrnahen Lage“ befunden, sei aber dennoch der Überzeugung, für die Tat einstehen zu müssen.
Die Staatsanwältin hatte vergangene Woche ebenfalls Körperverletzung mit Todesfolge festgestellt, jedoch eine fünfeinhalb Jahre lange Freiheitsstrafe gefordert. Die Nebenklage vertritt eine andere Position: Für sie ist es Totschlag. Das Urteil soll am Montag, 20. Februar, gesprochen werden.
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Nach einem Faustschlag ins Gesicht sinkt möglicherweise die Hemmschwelle bei einem zweiten Angriff eine Waffe zu benutzen.
"Der 29-Jährige sprach ihn an und versetzte ihm nach einem kurzen Wortgefecht einen Faustschlag"
liest sich doch irgendwie wie der Anfang einer After-Disco-Schlägerei, wie sie seit vielen Monaten an der Tagesordnung sind.
Weglaufen wäre sicherlich besser gewesen, so wurde das Opfer zum Täter.
Danke an die Zeitung für den Folgebericht.